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Ombudsmann: Keine Beweise für Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch die Kommission im Fall Ryanair/Aer Lingus

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat keine Beweise dafür gefunden, dass die Kommission während ihrer Prüfung der geplanten Übernahme von Aer Lingus durch Ryanair ihre Geheimhaltungspflicht verletzt hat. Ryanair hatte sich zuvor beschwert, die Kommission habe hochsensible Informationen, die sie von Ryanair erhalten hatte, ordnungswidrig weitergegeben. Die Untersuchung des Ombudsmannes ergab, dass der Presse tatsächlich Informationen zugespielt worden waren. Das könne jedoch nicht der Kommission angelastet werden.

Der Ombudsmann kritisierte die Kommission allerdings wegen einer unzureichenden Vertraulichkeits-Erklärung, die sie während der Prüfung der Übernahme-Pläne verwendete. Dritte, wie zum Beispiel Aer Lingus, mussten diese Erklärung beim Empfang vertraulicher Ryanair-Informationen von der Kommission unterzeichnen. Der Ombudsmann forderte die Kommission außerdem auf, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Wettbewerbs-Behörden zu verbessern, um die unerlaubte Veröffentlichung vertraulicher Dokumente zu vermeiden.

Indiskretionen gegenüber der Presse während der geplanten Aer Lingus-Übernahme

Im Oktober 2006 meldete Ryanair seine Pläne, sich mit Aer Lingus zusammenzuschließen, bei der Kommission an. Die Kommission eröffnete eine gründliche Untersuchung. Im Juni 2007 erklärte sie, die Übernahme sei mit dem gemeinsamen Markt nicht vereinbar.

Ryanair beschwerte sich im Mai 2007 beim Ombudsmann, die Kommission habe während ihrer Untersuchung ihre Geheimhaltungspflicht verletzt. Sie habe ordnungswidrig hochsensible Informationen, die in verschiedenen Dokumenten enthalten waren, wie z.B. dem sogenannten Abhilfe-Dokument und der Mitteilung der Beschwerdepunkte, an Dritte weitergegeben.

Die Untersuchung des Ombudsmannes ergab, dass Einzelheiten der Dokumente tatsächlich der Presse zugespielt worden waren. Dies stelle eine schwerwiegende Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar. Der Ombudsmann fand jedoch keine Beweise, dass die Kommission Quelle dieser Informationen war. Ihm zufolge lag deshalb keine schlechte Verwaltungspraxis vor.

Der Ombudsmann kritisierte die unzureichende Formulierung der Vertraulichkeits-Erklärung, die die Kommission regelmäßig benutzte. Auch Aer Lingus musste diese Erklärung unterzeichnen, als sie eine Kopie des Ryanair Abhilfe-Dokuments von der Kommission erhielt. Dem Ombudsmann zufolge machte die Erklärung nicht ausreichend die Verpflichtung des Empfängers deutlich, das Dokument geheim zu halten. Der Ombudsmann lobte die Kommission, dass sie die Initiative ergriff und die Erklärung änderte. Er forderte sie außerdem auf, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Wettbewerbs-Behörden zu verbessern, um sicher zu stellen, dass vertrauliche Dokumente geheim bleiben.

Die vollständige Entscheidung zu diesem Fall finden Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/en/3972/html.bookmark

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