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Europäischer Bürgerbeauftragter leitet Beschwerde über spanisch-französische Eisenbahnverbindung an die Kommission weiter
Pressemitteilung Nr. 9/2005 - Datum Montag | 06 Juni 2005
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat der Europäischen Kommission eine Beschwerde über das angebliche Versäumnis der französischen Behörden übermittelt, eine wichtige Eisenbahnverbindung zwischen Spanien und Frankreich wieder aufzunehmen. Die grenzüberschreitende Verbindung verbindet die Städte Canfranc in der Region Aragón (Spanien) und Olorón in Aquitanien (Frankreich). Der Beschwerdeführer, ein spanischer Verband, unterstreicht die Bedeutung dieser grenzüberschreitenden Verbindung für die Gewährleistung des Rechts auf freien Waren- und Bürgerverkehr zwischen Spanien und Frankreich und weist auf das Versäumnis der französischen Behörden hin, dieses Recht zu gewährleisten.
Die Beschwerde wurde ursprünglich an den regionalen Bürgerbeauftragten von Aragón gerichtet, der sie an den Europäischen Bürgerbeauftragten weiterleitete. Der regionale Bürgerbeauftragte erläuterte, dass das Problem offenbar auf das Versäumnis der französischen Behörden zurückzuführen sei, die erforderlichen Investitionen in das in ihren Zuständigkeitsbereich fallende Eisenbahnsegment zu tätigen.
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union. Er kann sich nicht mit Beschwerden befassen, die nationale, regionale oder lokale Verwaltungen der Mitgliedstaaten betreffen.
Nach Angaben des Beschwerdeführers wurde die betreffende Eisenbahn aus EU-Mitteln kofinanziert. Der Europäische Bürgerbeauftragte beschloss daher, den Fall an die Europäische Kommission weiterzuleiten, die als Hüterin des Vertrags befugt ist, die Einhaltung der Bedingungen der EU-Finanzierung zu überwachen und sicherzustellen, dass alle anderen einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts ordnungsgemäß angewandt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn José Martinez Aragón, Hauptrechtsberater, Tel. +33 3 88 17 24 01.
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