FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Einfache Sprache
  • Textgröße

Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Aktuelle Sprache: 
  • Deutsch
Ausgangssprache: 
Verfügbare Sprachen: 
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.

Europäischer Bürgerbeauftragter leitet Beschwerde über spanisch-französische Eisenbahnverbindung an die Kommission weiter

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat der Europäischen Kommission eine Beschwerde über das angebliche Versäumnis der französischen Behörden übermittelt, eine wichtige Eisenbahnverbindung zwischen Spanien und Frankreich wieder aufzunehmen. Die grenzüberschreitende Verbindung verbindet die Städte Canfranc in der Region Aragón (Spanien) und Olorón in Aquitanien (Frankreich). Der Beschwerdeführer, ein spanischer Verband, unterstreicht die Bedeutung dieser grenzüberschreitenden Verbindung für die Gewährleistung des Rechts auf freien Waren- und Bürgerverkehr zwischen Spanien und Frankreich und weist auf das Versäumnis der französischen Behörden hin, dieses Recht zu gewährleisten.

Die Beschwerde wurde ursprünglich an den regionalen Bürgerbeauftragten von Aragón gerichtet, der sie an den Europäischen Bürgerbeauftragten weiterleitete. Der regionale Bürgerbeauftragte erläuterte, dass das Problem offenbar auf das Versäumnis der französischen Behörden zurückzuführen sei, die erforderlichen Investitionen in das in ihren Zuständigkeitsbereich fallende Eisenbahnsegment zu tätigen.

Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union. Er kann sich nicht mit Beschwerden befassen, die nationale, regionale oder lokale Verwaltungen der Mitgliedstaaten betreffen.

Nach Angaben des Beschwerdeführers wurde die betreffende Eisenbahn aus EU-Mitteln kofinanziert. Der Europäische Bürgerbeauftragte beschloss daher, den Fall an die Europäische Kommission weiterzuleiten, die als Hüterin des Vertrags befugt ist, die Einhaltung der Bedingungen der EU-Finanzierung zu überwachen und sicherzustellen, dass alle anderen einschlägigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts ordnungsgemäß angewandt werden.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn José Martinez Aragón, Hauptrechtsberater, Tel. +33 3 88 17 24 01.
Was halten Sie von dieser automatischen Übersetzung? Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Aktuelle Pressemitteilungen



Für Presseanfragen

Sollten Sie weitere Informationen über Medienaktivitäten der Ombudsfrau benötigen, wenden Sie sich an: Fr. Honor Mahony, Stellvertretender Leiter Kommunikation, Tel. +32 (0)2 283 47 33.