Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
- DE Deutsch
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Europäischer Bürgerbeauftragter schließt Blue Dragon-Untersuchung ab
Pressemitteilung Nr. 23/2004 - Datum Donnerstag | 29 Juli 2004
Fall 1769/2002/(IJH)ELB - Geöffnet am Montag | 28 Oktober 2002 - Empfehlung vom Donnerstag | 26 Juni 2003 - Entscheidung vom Donnerstag | 22 Juli 2004
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat seine Untersuchung des sogenannten "Blauen Drachen" abgeschlossen.
Der Bürgerbeauftragte unterbreitete dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Februar 2004 einen Empfehlungsentwurf. In seinem Beschluss wird die Reaktion des OLAF auf jeden der im Empfehlungsentwurf angesprochenen Punkte eingehend geprüft und erläutert, warum der Bürgerbeauftragte der Auffassung ist, dass er keine weiteren Untersuchungen des Falls durchführen muss.
Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten ist auf seiner Website abrufbar unter:
Aktuelle Pressemitteilungen
Bürgerbeauftragter stellt Missstand in der Verwaltungstätigkeit bei der Ausarbeitung dringender Legislativvorschläge durch die Kommission fest
Ombudsfrau fordert Änderungen der EU-Such- und Rettungsregeln und eine öffentliche Untersuchung der Todesfälle im Mittelmeer
Für Presseanfragen
Sollten Sie weitere Informationen über Medienaktivitäten der Ombudsfrau benötigen, wenden Sie sich an: Fr. Honor Mahony, Stellvertretender Leiter Kommunikation, Tel. +32 (0)2 283 47 33.