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Bürgerbeauftragter fordert den Konventspräsidenten auf öffentlichen Zugang zu Dokumenten des Präsidiums zu gewähren
Pressemitteilung Nr. 10/2003 - Datum Mittwoch | 02 Juli 2003
Fall 1795/2002/IJH - Geöffnet am Montag | 28 Oktober 2002 - Entscheidung vom Donnerstag | 12 Juni 2003
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat den Konventspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing, dazu aufgefordert bei Beendung des Konvents öffentlichen Zugang zu den Tagesordnungen und Protokollen des Präsidiums zu gewähren. Dies erfolgt aus einer Beschwerde des Direktors der Europäischen Bürgerinitiative (European Citizen Action Service) dessen Anfrage auf Zugang zu den Dokumenten abgelehnt wurde.
Der Bürgerbeauftragte teilt die Meinung des Konventspräsidenten wonach die Veröffentlichung der Tagesordnungen und der Protokolle vor Beendung der Arbeit des Konvents, das Entscheidungsverfahren des Konvents beträchtlich unterminieren würde. Der Bürgerbeauftragte ist jedoch der Meinung, dass es schwer vertretbar sei, dass das Entscheidungsverfahren des Konvents nach Beendung seiner Arbeit weiterhin unterminiert werden könnte.
Der Generalsekretär des Konvents hat dem Bürgerbeauftragten schon mitgeteilt, dass es in diesem Stadium keinen Grund gäbe die fraglichen Dokumente nicht zu veröffentlichen. Der Bürgerbeauftragte erklärte, dass es im Einklang mit den Prinzipien einer guten Verwaltung sei, wenn die Verwaltung des Konvents so bald wie möglich die Maßnahmen um einen solchen Zugang zu ermöglichen ergreifen würde.
Hintergrundinformation
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung durch Institutionen und Organe der EU. Der Bürgerbeauftragte ist der Meinung, dass der Europäische Konvent ein Organ der Gemeinschaft ist und daher innerhalb des Mandats des Europäischen Bürgerbeauftragten liegt. Auch wenn die Verordnung 1049/2001 über den Zugang zu Dokumenten nicht direkt die Dokumente des Konvents betrifft, erklärte der Bürgerbeauftragte, dass es sinnvoll sei sich auf diese Verordnung zu beziehen um zu untersuchen, ob bei der Umsetzung der Grundsatzerklärung des Konvents, wonach so viel Dokumente wie möglich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten, keine Missstände in der Verwaltung bestanden.
Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten befindet sich unter folgende Adresse im Internet:
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Ian Harden, Leiter der Rechtsabteilung, Tel:+33 (0) 3 88 17 23 84.
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