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Förderfähigkeit der Kosten im EU-geförderten Projekt
Eröffnete Fälle
Fall 1344/2014/JAS - Geöffnet am Montag | 15 September 2014 - Entscheidung vom Donnerstag | 16 November 2017 - Betroffene Institution Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt , Lösung teilweise erzielt ) - Land Österreich
Behauptung(en)
1) Die EACEA hat die vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen und Informationen nicht ordnungsgemäß geprüft.
2) Die EACEA hat bei der Beurteilung des vom Projektkoordinator eingelegten Rechtsbehelfs materiell- und verfahrensrechtliche Fehler begangen.
Forderung(en)
Die EACEA sollte alle vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen ordnungsgemäß prüfen und die genannten Personal- und Reisekosten des Beschwerdeführers als voll förderfähig betrachten.