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Förderfähigkeit der Kosten im EU-geförderten Projekt

Behauptung(en)

1) Die EACEA hat die vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen und Informationen nicht ordnungsgemäß geprüft.

2) Die EACEA hat bei der Beurteilung des vom Projektkoordinator eingelegten Rechtsbehelfs materiell- und verfahrensrechtliche Fehler begangen.

Forderung(en)

Die EACEA sollte alle vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen ordnungsgemäß prüfen und die genannten Personal- und Reisekosten des Beschwerdeführers als voll förderfähig betrachten.

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