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Zugang gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates zu einem Antrag auf Überprüfung betreffend den Außerkrafttreten der Antidumpingzölle auf Ammoniumnitrat aus Russland; Transparenz und Verteidigungsrechte

Behauptung(en)

1) Die Kommission hat nicht im Einklang mit Artikel 6 Absatz 7 der Grundverordnung gehandelt, als sie den Zugang zum Überprüfungsantrag vom 28. März 2013 verweigerte.

2) Die Verweigerung des Zugangs durch die Kommission untergräbt die Verteidigungsrechte des Beschwerdeführers als interessierte Partei in der Auslaufüberprüfung.

Forderung(en)

Die Kommission sollte Zugang zur nichtvertraulichen Fassung des Überprüfungsantrags vom 28. März 2013 gewähren.

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