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Wettbewerbs- und Auswahlverfahren

Behauptung(en)

Das EPSO hat es versäumt, eine alternative Lösung zu finden, die es dem Beschwerdeführer ermöglicht, an der Phase des Assessment-Centers teilzunehmen und die entsprechenden Anträge des Beschwerdeführers rechtzeitig zu beantworten, und somit die Schwangerschaft des Beschwerdeführers nicht berücksichtigt und den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht beachtet.

Forderung(en)

EPSO sollte die Schwangerschaft der Beschwerdeführerin berücksichtigen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, die es ihr ermöglichen könnten, an den Tests des Assessment-Centers teilzunehmen. Hilfsweise sollte das EPSO der Beschwerdeführerin 400 EUR für ihre Kosten im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren erstatten.

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