Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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EPSO-Auswahlverfahren
Eröffnete Fälle
Fall 328/2013/AN - Geöffnet am Mittwoch | 20 März 2013 - Entscheidung vom Mittwoch | 17 Juni 2015 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt , Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Italien
Behauptung(en)
EPSO hat es versäumt, der Beschwerdeführerin die im Voraus festgelegten Bewertungskriterien und den Bewertungsbogen zu ihren Spanischkenntnissen zur Verfügung zu stellen.
Forderung(en)
EPSO sollte der Beschwerdeführerin die im Voraus festgelegten Bewertungskriterien und den Bewertungsbogen zu ihren Spanischkenntnissen zur Verfügung stellen.