FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Einfache Sprache
  • Textgröße

Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Aktuelle Sprache: 
  • Deutsch
Ausgangssprache: 
Verfügbare Sprachen: 
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.

Wie die Europäische Kommission fermentierten Rapskuchen als neuartiges Lebensmittel zugelassen hat

Präsidentin

Europäische Kommission

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

Ich habe eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission erhalten.

Die Beschwerde betrifft die Zulassung von gegorenem Rapskuchen als neuartiges Lebensmittel durch die Kommission (Durchführungsverordnung 2025/682 vom 8. April 2025). Das neuartige Lebensmittel wurde auf der Grundlage einer früheren Risikobewertung der EFSA zugelassen, die teilweise entfettetes Rapspulver betraf.

Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, dass die Kommission es versäumt hat, eine angemessene Begründung vorzulegen, und dass es an Transparenz in Bezug auf die der Zulassung zugrunde liegende wissenschaftliche Grundlage mangelt. Der Beschwerdeführer möchte, dass die Kommission eine Erläuterung der wissenschaftlichen Kriterien, der internen Bewertung und der Begründung vorlegt, die zu dem Schluss geführt haben, dass die betreffenden Änderungen der Gärung und Spezifikation das Sicherheitsprofil des Produkts nicht verändert haben. Er möchte auch, dass die Kommission angibt, ob es interne Vergleichsnotizen oder Analysen gibt, und diese nach Möglichkeit zugänglich macht.

Der Europäische Bürgerbeauftragte ist keine wissenschaftliche Einrichtung. Als Einrichtung, die mit der Förderung einer guten Verwaltung bei den Tätigkeiten der EU-Organe betraut ist, kann der Bürgerbeauftragte jedoch prüfen, ob die Kommission Verfahren eingeführt hat, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Verpflichtungen nachkommt, und ob sie die verfahrensrechtlichen und materiellen Bedenken des Beschwerdeführers umfassend und angemessen berücksichtigt hat. 

Ich habe daher beschlossen, eine Untersuchung dieser Beschwerde einzuleiten, teilweise um eine schriftliche Antwort der Kommission auf die Bedenken des Beschwerdeführers zu erhalten, insbesondere auf die Bedenken, die die Kommission in ihrem Schriftwechsel mit dem Beschwerdeführer noch nicht (vollständig) ausgeräumt hat. Ich würde es begrüßen, wenn die Kommission in ihrer Antwort auf die spezifischen Bedenken eingehen könnte, die in der Beschwerde vorgebracht wurden.

Außerdem möchte ich allgemeinere Informationen über die Verwaltungspraxis der Kommission bei der Anwendung der Verordnung (EU) 2015/2283 (Verordnung über neuartige Lebensmittel) erhalten. Daher wäre ich Ihnen dankbar, wenn die Kommission ihre Praxis erläutern und insbesondere die beigefügten Fragen beantworten könnte.

Bitte beachten Sie, dass ich Ihre Antwort und die dazugehörigen Anlagen dem Beschwerdeführer wahrscheinlich zur Stellungnahme übermitteln werde [1]. Ich kann auch beschließen, Ihre Antwort zu veröffentlichen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort der Kommission bis zum 31. März 2026 erhalten würden. Sollte sich die Kommission während dieser Untersuchung an Gerichtsverfahren beteiligen, die denselben Gegenstand wie diese Beschwerde betreffen, bitte ich Sie, uns dies mitzuteilen.

Der zuständige Untersuchungsbeauftragte ist Herr Koen Roovers.

Mit freundlichen Grüßen,

Teresa Anjinho
Europäische Bürgerbeauftragte

Straßburg, 27.1.2026

 

Anlage: Fragen an die Kommission in der Sache 3566/2025/KR

Fragen zum konkreten Fall:

  1. Auf welcher Grundlage war die Kommission der Auffassung, dass die vorherige Risikobewertung der EFSA die vom Antragsteller vor dem Erlass der Durchführungsverordnung 2025/682 vom 8. April 2025 zur Zulassung von gegorenem Rapskuchen als neuartiges Lebensmittel beantragten Änderungen umfasste? Verfügt die Kommission über Unterlagen, die ihre diesbezügliche interne Bewertung enthalten? Falls ja, wird die Kommission gebeten, diese Unterlagen dem Büro des Bürgerbeauftragten zu übermitteln.
  2. Wie ist die Kommission ihrer Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Zusammenfassung des Antrags, einschließlich der wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass das neuartige Lebensmittel kein Sicherheitsrisiko für die menschliche Gesundheit darstellt, gemäß Art. 10 Abs. 1 und 2 Buchst. e der Verordnung 2015/2283 nachgekommen?
  3. Wie hat die Kommission mit den Bedenken des Beschwerdeführers in Bezug auf die Vollständigkeit der von ihr in diesem Fall veröffentlichten Informationen über Risiken für die öffentliche Gesundheit umgegangen?

Allgemeine Fragen:

  1. Wie entscheidet die Kommission, ob sie gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/2283 die EFSA um eine Stellungnahme zu einem Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens eines neuartigen Lebensmittels in der Union und auf Aktualisierung der Unionsliste ersucht? Verfügt die Kommission über interne Dokumente, die als Richtschnur oder Grundlage für diesen Beschluss dienen und in denen insbesondere dargelegt wird, wie die Kommission entscheidet, ob eine Aktualisierung Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben kann? Wenn ja, wird die Kommission gebeten, diese Dokumente dem Büro des Bürgerbeauftragten zu übermitteln.
  2. Gibt es ein spezielles Verfahren, nach dem die Kommission Informationen erhält, die die wissenschaftliche Grundlage für die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels in Frage stellen könnten? In diesem Fall wird die Kommission aufgefordert, dem Büro des Bürgerbeauftragten alle einschlägigen Dokumente zu übermitteln.

 

[1] Wenn Sie Dokumente oder Informationen einreichen möchten, die Sie für vertraulich halten und die dem Beschwerdeführer nicht offengelegt werden sollten, markieren Sie diese bitte als „vertraulich“. Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden. Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht.

Was halten Sie von dieser automatischen Übersetzung? Sagen Sie uns Ihre Meinung!