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Bewertung des potenziellen Menschenrechtsrisikos und der allgemeinen Auswirkungen durch den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) vor der Unterstützung von Nicht-EU-Ländern bei der Entwicklung von Überwachungsfähigkeiten
Eröffnete Fälle
Fall 1472/2022/MHZ - Geöffnet am Mittwoch | 05 Oktober 2022 - Entscheidung vom Freitag | 17 November 2023 - Betroffene Institution Europäischer Auswärtiger Dienst ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Vereinigtes Königreich
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Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) |
Sehr geehrter Herr Hoher Vertreter,
Am 4. August 2022 ging bei mir eine Beschwerde über den EAD ein, die von sechs Organisationen der Zivilgesellschaft (Privacy International; Jetzt zugreifen; das Grenzüberwachungsnetz für Gewalt; Homo Digitalis; Internationale Föderation für Menschenrechte und Sea-Watch).
Ich habe beschlossen, eine Untersuchung der Bedenken der Beschwerdeführer einzuleiten, dass der EAD es versäumt hat, sicherzustellen, dass die zivilen GSVP-Missionen Risikobewertungen und Folgenabschätzungen in Bezug auf die Menschenrechte durchführen, bevor sie
i) Unterstützung bei der Ausarbeitung von Gesetzen in Bezug auf Überwachung, Cyberkriminalität und Cyberkriminalität leisten und
ii) Transfer von Instrumenten und Ausrüstungen, die für die Überwachung relevant sind, in Nicht-EU-Länder und Austausch von Erkenntnissen mit diesen Ländern.
Ich erkundige mich nicht nach den Bedenken der Beschwerdeführer hinsichtlich des Sicherheitspakets 2016, das in den südlichen Nachbarländern durchgeführt werden soll und auf das sich der zweite Anhang der Beschwerde bezieht.
Ich würde mich über eine schriftliche Antwort des EAD auf folgende Fragen freuen:
1. Die Leitlinien für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2017 enthalten keine Empfehlung an die zivilen GSVP-Missionen, eine vorherige HRIA durchzuführen, bevor sie bei der Ausarbeitung der Gesetze Unterstützung leisten. Wäre es dem EAD möglich, hier Abhilfe zu schaffen, indem er die Leitlinien aktualisiert, eine HRIA empfiehlt und eine Vorlage für eine frühere HRIA bereitstellt?
2. Gemäß den Leitlinien von 2017 müssen die Missionen vor der Teilnahme an Arbeitsgruppen, die zur Ausarbeitung von Rechtsvorschriften eingesetzt werden, eine Strategie ausarbeiten und das Personal ermitteln, das an dem Prozess beteiligt sein soll. Umfasst eine solche Strategie Menschenrechtserwägungen, einschließlich der Einbeziehung des Menschenrechtsspezialisten der Mission (falls vorhanden)?
3. Die Leitlinien von 2017 sehen vor, dass die Missionen darauf abzielen sollten, sicherzustellen, dass der Prozess der Gesetzesreform inklusiv ist. Die Leitlinien enthalten Beispiele dafür, wen die Behörde des Aufnahmestaats konsultieren sollte. Menschenrechtsorganisationen/Verteidiger werden nicht erwähnt. Kann man erklären, warum nicht?
4. Im Januar 2020 kritisierte das Europäische Parlament das Fehlen geeigneter Indikatoren, die vom EAD zur Überwachung der Ergebnisse der zivilen Missionen EUCAP Mali und Niger verwendet werden. Verfügt der EAD nun über solche Indikatoren für alle zivilen Missionen? Was ist der Indikator für die Übertragung von Überwachungsfähigkeiten? In den Leitlinien für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2017 heißt es, dass die Missionen „Indikatoren“ entwickeln müssen, um beurteilen zu können, „ob die Gesetzgebungsinitiative erfolgreich durchgeführt wurde“. Gibt es auch einen Indikator für die Umsetzung von Rechtsvorschriften im Einklang mit den Menschenrechten?
Darüber hinaus würde ich es begrüßen, wenn der EAD dafür sorgen könnte, dass mein Untersuchungsteam die folgenden Dokumente auf elektronischem Wege einsehen kann (der EAD hat diese Dokumente nicht an Privacy International weitergegeben)[1]:
- MofU wurde zwischen der EUBAM Libya und dem Internationalen Zentrum für die Entwicklung der Migrationspolitik geschlossen.
- Halbjahresberichte und Zwischenberichte über zivile GSVP-Missionen der EU in Palästina, Somalia, Niger, Mali, Libyen und Irak.
- Leitlinien des EAD für die GSVP-Missionen der EU zum Kapazitätsaufbau.
Bitte beachten Sie, dass ich Ihre Antwort und die dazugehörigen Anlagen den Beschwerdeführern wahrscheinlich zur Stellungnahme übermitteln werde [2]. Wir können auch beschließen, Ihre Antwort zu veröffentlichen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Antwort bis Ende Dezember 2022 erhalten würden. Sollte der EAD im Laufe dieser Untersuchung in Gerichtsverfahren einbezogen werden, die denselben Gegenstand wie diese Beschwerde betreffen, bitte ich Sie, uns dies mitzuteilen.
Sollten Sie weitere Informationen oder Klarstellungen benötigen, einschließlich der Art und Weise, wie Sie die Einsichtnahme in Dokumente veranlassen können, zögern Sie bitte nicht, sich an Marta Hirsch-Ziembinska, Hauptberaterin für die Einhaltung der Charta, zu wenden, die für die Anfrage verantwortlich ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, den 5.10.2022
[1] Wenn das Material, um dessen Einsicht wir gebeten haben, Verschlusssachen enthält, bitten wir den EAD, sich im Voraus an die für diese Anfrage verantwortliche Person zu wenden.
[2] Wenn Sie Dokumente oder Informationen einreichen möchten, die Sie für vertraulich halten und die dem Beschwerdeführer nicht offengelegt werden sollten, markieren Sie diese bitte als „vertraulich“. Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden. Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht.