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Weigerung des Satellitenzentrums der Europäischen Union, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten über die Lage an der Grenze zwischen Belarus und Polen zu gewähren

Leiter Juristische Dienstleistungen

Sehr geehrter Herr X,

Der Bürgerbeauftragte hat eine Beschwerde gegen das Satellitenzentrum der Europäischen Union (SatCen) erhalten. Die Bürgerbeauftragte hat mich gebeten, den Fall in ihrem Namen zu behandeln.

Die Beschwerde betrifft die Bearbeitung des Antrags des Beschwerdeführers auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten durch SatCen, der am 28. Dezember 2021 über die Plattform „FragDenStaat“ gestellt wurde.

Der Beschwerdeführer beantragte Zugang der Öffentlichkeit zu den „letzten drei Berichten und neuesten Kartenreihen zur Lage der belarussischen Grenzmigranten“. Das SatCen verweigerte den Zugang mit der Begründung, dass die Dokumente operative Analysen enthielten und dass ihre Offenlegung den Schutz des öffentlichen Interesses in Verteidigungs- und Militärangelegenheiten sowie in den internationalen Beziehungen beeinträchtigen würde.

Wir haben beschlossen, eine Untersuchung dieser Beschwerde gegen die Entscheidung des SatCen einzuleiten, der Öffentlichkeit den Zugang zu den angeforderten Dokumenten zu verweigern. Der Bürgerbeauftragte erkennt den weiten Ermessensspielraum an, der den Organen und Agenturen der EU bei der Entscheidung eingeräumt wird, ob die Offenlegung eines Dokuments die in diesem Fall geltend gemachten öffentlichen Interessen beeinträchtigen würde.[1] Allerdings halten wir es für sinnvoll, ein Treffen mit einschlägigen Vertretern des SatCen abzuhalten, um einige Klarstellungen zur Antwort des SatCen und zu den Praktiken des SatCen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zu erhalten. Es wäre hilfreich, wenn das SatCen uns vor der Sitzung eine Kopie der Regeln zur Verfügung stellen könnte, die es für den Zugang der Öffentlichkeit zu seinen Dokumenten angenommen hat. Nachdem wir die Möglichkeit hatten, diese Regeln zu überprüfen, werden wir die Fragen teilen, die in der Sitzung behandelt werden sollen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Untersuchungsbeauftragte, Frau Silvia Fuller.

Wir würden uns freuen, innerhalb einer Woche nach dem Datum dieses Schreibens eine Kopie der Vorschriften des SatCen über den Zugang der Öffentlichkeit zu erhalten, und werden uns kurz darauf mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Modalitäten der Sitzung zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen,

Rosita Hickey
Direktorin für Anfragen

Straßburg, 04/02/2022

 

[1] Vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2018, ClientEarth/Kommission, T-644/16: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=203913&pageIndex=0&doclang=EN&mo de=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=46943.

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