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Nichtverlängerung des Arbeitsvertrags des Beschwerdeführers mit der ENISA
Eröffnete Fälle
Fall 1397/2012/ANA - Geöffnet am Montag | 30 Juli 2012 - Entscheidung vom Donnerstag | 13 März 2014 - Betroffene Institution Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit ( Kein Missstand festgestellt , Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt )
Behauptung(en)
1) Die Entscheidung des Exekutivdirektors der ENISA vom 30. September 2011, den befristeten Vertrag des Beschwerdeführers nicht zu verlängern, ist rechtswidrig.
Forderung(en)
1) Die ENISA sollte die Entscheidung des Exekutivdirektors vom 30. September 2011 widerrufen, den Vertrag des Beschwerdeführers nicht zu verlängern.
2) Die ENISA sollte die Beschwerdeführerin ihrer Position zuweisen und, falls dies nicht möglich ist, ihr eine neue Position zuweisen, erforderlichenfalls durch entsprechende Schulungen.