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Antwort der Kommission auf die Vertragsverletzungsbeschwerde über die Eisenbahnstrecke in Dänemark

Behauptung(en)

Der Beschwerdeführer macht geltend, dass die Kommission nicht alle relevanten Informationen und Erwägungen berücksichtigt habe, als sie zu dem Schluss gekommen sei, dass Dänemark im Zusammenhang mit der Verlängerung einer Eisenbahnverbindung zwischen Kopenhagen und Ringsted nicht gegen die Habitat-Richtlinie verstoße.

Forderung(en)

Der Beschwerdeführer fordert die Kommission auf, ihre oben genannte angefochtene Feststellung zu überarbeiten.

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