Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
Aktuelle Sprache:
- DE Deutsch
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Bearbeitung der Vertragsverletzungsbeschwerde CHAP(2010)01188 gegen die Slowakische Republik betreffend die Anwendung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Straßenfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr
Eröffnete Fälle
Fall 274/2012/TN - Geöffnet am Freitag | 17 Februar 2012 - Entscheidung vom Donnerstag | 20 Juni 2013 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt , Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt )
Behauptung(en)
Die Kommission bleibt passiv, da die nationalen Behörden ihre Auskunftsersuchen nicht beantwortet haben.
Forderung(en)
Die Kommission sollte Maßnahmen ergreifen, um
1) eine Lösung für die Beschwerde zu finden; und
2) Beseitigung des slowakischen Missstands in der Verwaltungstätigkeit gegenüber Berufskraftfahrern.