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Bearbeitung des Antrags des Beschwerdeführers auf Zugang zu Dokumenten

Behauptung(en)

Die Kommission habe es zu Unrecht versäumt, den Antrag des Beschwerdeführers auf Zugang zu Dokumenten am Tag seines Eingangs zu registrieren.

Forderung(en)

1) Die Kommission sollte ihre eigenen Vorschriften für die Registrierung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten am selben Tag, an dem sie eintreffen, befolgen. 

2) Die Kommission sollte die Antragsteller über das Datum informieren, an dem die Frist für die Beantwortung ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten abläuft.

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