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Bearbeitung einer Vertragsverletzungsbeschwerde gegen Griechenland betreffend den Bau der Deponie in "Mavro Vouno Grammatikou" in Attika, Griechenland

Vorwurf(e)

1) Die Kommission hat es versäumt, die in der Vertragsverletzungsbeschwerde des Beschwerdeführers aufgeworfenen Fragen eingehend zu behandeln.

2) Die Kommission hat die Gründe für die Einstellung des Schriftwechsels mit dem Beschwerdeführer nicht erläutert.

Forderung(en)

1) Die Kommission sollte sich mit den Beschwerden des Beschwerdeführers befassen.

2) Die Kommission sollte ihren Schriftverkehr mit dem Beschwerdeführer wieder aufnehmen.

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