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Verzögerung bei der Entscheidung über eine Vertragsverletzungsbeschwerde (Nr. 2004/4404) gegen Finnland, mit der geltend gemacht wird, dass das finnische Gesetz Nr. 1038/1997 über die Gleichstellung von Männern und Frauen in Bezug auf freiwillige zusätzliche Rentensysteme Männer diskriminiere.

Behauptung(en)

Die Kommission hat es versäumt, innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden, ob sie den Gerichtshof gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union anruft oder nicht.

Forderung(en)

Die Kommission sollte entscheiden, ob sie den Gerichtshof anruft oder nicht.

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