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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Verzögerung bei der Entscheidung über eine Vertragsverletzungsbeschwerde (Nr. 2004/4404) gegen Finnland, mit der geltend gemacht wird, dass das finnische Gesetz Nr. 1038/1997 über die Gleichstellung von Männern und Frauen in Bezug auf freiwillige zusätzliche Rentensysteme Männer diskriminiere.
Eröffnete Fälle
Fall 230/2011/EIS - Geöffnet am Mittwoch | 16 März 2011 - Entscheidung vom Freitag | 12 Oktober 2012 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kritische Anmerkung )
Behauptung(en)
Die Kommission hat es versäumt, innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden, ob sie den Gerichtshof gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union anruft oder nicht.
Forderung(en)
Die Kommission sollte entscheiden, ob sie den Gerichtshof anruft oder nicht.