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Verweigerung des Zugangs zu einem abschließenden Untersuchungsbericht über die OLAF-Untersuchung OF/2008/1048 nach einem Zweitantrag gemäß der Verordnung 1049/2001

Behauptung(en)

Das OLAF lehnte den Antrag des Beschwerdeführers auf Zugang zum abschließenden Fallbericht im Fall OF/2008/1048 zu Unrecht ab.

Forderung(en)

Das OLAF sollte dem Beschwerdeführer Zugang zum abschließenden Fallbericht im Fall OF/2008/1048 gewähren.

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