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Öffentliches Auftragswesen

Ausschreibungen

Der Europäische Bürgerbeauftragte ist gemäß der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union verpflichtet, Aufträge für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen öffentlich auszuschreiben.

Diese Seite enthält Informationen zu den vom Europäischen Bürgerbeauftragten veröffentlichten Ausschreibungen, der Planung von Aufträgen mit geringem Wert, den Listen der Aufträge in jedem Jahr und den für alle Aufträge mit geringem Wert geltenden allgemeinen Vertragsbedingungen.

Aufträge mit einem Wert zwischen 15 000 EUR und 144 000 EUR

Aufträge mit einem Wert zwischen 15 000 EUR und 144 000 EUR werden in der Haushaltsordnung als Aufträge mit geringem Wert bezeichnet. Für diese Aufträge kann eine begrenzte Anzahl von Bietern, die nach einer Kontaktaufnahme durch das Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten ihr Interesse bekundet haben, im Rahmen eines nichtoffenen Verfahrens zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden. Das Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten kann auch andere Anbieter, die ein Interesse an der Ausschreibung bekundet haben und für geeignet erachtet werden, zur Abgabe von Angeboten auffordern. Damit diese Anbieter ihr Interesse bekunden können, werden auf der Website des Europäischen Bürgerbeauftragten systematisch und rechtzeitig Informationen zu Ausschreibungen für Aufträge mit geringem Wert veröffentlicht.

Die in der nachfolgenden Tabelle bereitgestellten Informationen betreffen die Aufträge des Europäischen Bürgerbeauftragten mit geringem Wert, die vom Europäischen Bürgerbeauftragten gemäß Anhang I Nummer 3.1 der Haushaltsordnung (Verordnung (EU) 2018/1046) veröffentlicht wurden. 

Liste der Aufträge in jedem Jahr

Dieser Abschnitt enthält für jedes Jahr eine Liste der Auftragnehmer für Aufträge mit einem Wert zwischen 15 000 EUR und 144 000 EUR. In der Liste werden der Gegenstand und der Wert jedes vergebenen Auftrags angegeben. Dieser Abschnitt wird gemäß Anhang I Nummer 3.3 Buchstabe a der Haushaltsordnung (Verordnung (EU) 2018/1046) bereitgestellt.

Jährliches Verzeichnis der Einzelverträge (oder Auftragsscheine) auf der Grundlage eines Rahmenvertrags

Dieser Abschnitt enthält ein nach Jahren geordnetes Verzeichnis der Einzelverträge/Auftragsscheine, die vom Europäischen Bürgerbeauftragten auf der Grundlage von Rahmenverträgen gemäß Anhang I Ziffer 3.3 Buchstabe e der Finanzregelung unterzeichnet wurden (Verordnung (EU) 2018/1046).

Allgemeine Vertragsbedingungen für Aufträge mit geringem Wert

Die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Aufträge mit geringem Wert, die vom Europäischen Bürgerbeauftragten vergeben werden:

Datenschutzerklärung für Vergabeverfahren

Die folgende Datenschutzerklärung gilt für alle vom Europäischen Bürgerbeauftragten abgeschlossenen Verträge: