Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
Aktuelle Sprache:
- DE Deutsch
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Weiterverfolgung des Vorschlags des Europäischen Bürgerbeauftragten für eine einvernehmliche Lösung der Beschwerde 1703/2012/(VIK)CK durch die Europäische Zentralbank
Schriftverkehr - Datum Donnerstag | 06 November 2014
Fall 1703/2012/CK - Geöffnet am Mittwoch | 03 Oktober 2012 - Entscheidung vom Donnerstag | 24 April 2014 - Betroffene Institution Europäische Zentralbank ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt )
Bitte überprüfen Sie die untenstehende PDF-Datei.