Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
Aktuelle Sprache:
- DE Deutsch
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Follow-up-Antwort von Europol an den Europäischen Bürgerbeauftragten zur Behandlung eines Antrags auf Zugang der Öffentlichkeit zu Sitzungsprotokollen seines Verwaltungsrats
Schriftverkehr - Datum Freitag | 29 Mai 2026
Fall 1948/2024/PVV - Geöffnet am Donnerstag | 31 Oktober 2024 - Entscheidung vom Dienstag | 02 Dezember 2025 - Betroffene Institution Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Tschechische Republik
Beschwerde eingereicht
23/10/2024Analyse der Beschwerde
24/10/2024Laufende Untersuchung
31/10/2024Vorläufiges Ergebnis
23/04/2025Ergebnis der Untersuchung
02/12/2025
Bitte laden Sie das beigefügte PDF-Dokument herunter.