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Anforderung von Dokumenten zur Beschlussfassung der Europäischen Kommission über die Zusammensetzung der Beratungsgruppe der EU-Energieplattform für die Industrie

Generalsekretariat

Referatsleiter - C2

Ethik, gute Verwaltung &

Beziehungen zum Europäischen Bürgerbeauftragten

Europäische Kommission

 

Sehr geehrter Herr X,

wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 8. November 2023, in dem die Bürgerbeauftragte Ihnen mitgeteilt hat, dass sie eine Beschwerde von Corporate Europe Observatory und Food & Water Action Europe darüber erhalten hat, wie die Europäische Kommission über die Zusammensetzung der EU-Beratungsgruppe für die Energieplattform Industrie (IAG) entschieden hat.

Nach dem Treffen des Untersuchungsteams des Bürgerbeauftragten mit den zuständigen Vertretern der Kommission haben wir beschlossen, dass die folgenden Dokumente eingesehen werden müssen:

  • die ausführlichen Protokolle aller IAG-Sitzungen;
  • alle Dokumente, die den Mitgliedern und Beobachtern der IAG vor, während und nach den 8., 9., 10. und 11.[1] Sitzungen der IAG übermittelt wurden;
  • die Protokolle der bilateralen Treffen der Kommission mit „anderen Marktteilnehmern“(Unternehmen) am Rande der offiziellen IAG-Sitzungen [2] sowie die in diesem Zusammenhang ausgetauschten Dokumente.

Wir wären der Kommission dankbar, wenn sie die oben genannten Dokumente, vorzugsweise in elektronischer Form [3], bis zum 12. April 2024 vorlegen könnte. Die zuständige Untersuchungsbeauftragte ist Frau Amandine Le Bellec.

Die Anmerkungen der Beschwerdeführer zum Sitzungsbericht sind diesem Schreiben beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen,

Rosita Hickey
Direktorin für Anfragen

Straßburg, 22.3.2024

 

[1] Da das Datum der 11. Sitzung nicht öffentlich bekannt ist, fügen Sie bitte alle Dokumente im Zusammenhang mit dieser Sitzung bei, wenn sie bereits stattgefunden hat, oder Vorbereitungsdokumente, wenn sie geplant ist.

[2] Diese Sitzungen wurden von der Kommission in der Sitzung mit dem Untersuchungsteam vom 5. Dezember 2023 erwähnt (S. 7-8 des Sitzungsberichts).

[3] Informationen oder Dokumente, die Ihr Organ für vertraulich hält, werden dem Beschwerdeführer oder einer anderen Person nicht ohne vorherige Zustimmung der Kommission offengelegt. Bitte kennzeichnen Sie dieses Material deutlich mit „Vertraulich“. Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden.

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