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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an die Europäische Kommission zur Bewertung des Teilsektors „künstlicher Grafit, kolloidaler oder halbkolloider Graphit“ im Rahmen der Überarbeitung der „Leitlinien für staatliche Beihilfen“ für das EU-Emissionshandelssystem durch die Europäische Kommission

Sehr geehrter Herr Präsident,

Am 21. Juli 2021 teilte ich Ihnen mit, dass ich beschlossen habe, Untersuchungen zu drei Beschwerden wegen mangelnder Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit an der Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Rahmen des Emissionshandelssystems (im Folgenden „EHS-Leitlinien“) durch die Europäische Kommission einzuleiten.

Am 25. August 2021 teilten Ihre Dienststellen meinem Amt mit, dass beim Gericht zwei Nichtigkeitsklagen in Bezug auf Anhang I der Mitteilung der Kommission – Leitlinien für bestimmte staatliche Beihilfen im Rahmen des Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 anhängig seien, die sich mit den drei Beschwerden zu überschneiden schienen[1].

Da es meine Praxis ist, eine Untersuchung einzustellen, wenn andere Stellen, die besser in der Lage sind, die Angelegenheit zu untersuchen, dies tun, war meine vorläufige Auffassung, die Untersuchungen unter Berücksichtigung von Art. 228 AEUV und Art. 1 Abs. 5 und Art. 2 Abs. 9 der Satzung des Bürgerbeauftragten einzustellen. Ich habe die Beschwerdeführer um ihre Meinung dazu gebeten.

Inzwischen ist mir zur Kenntnis gebracht worden, dass das Gericht diese beiden Nichtigkeitsklagen als unzulässig abgewiesen hat.

Ich habe daher beschlossen, die Untersuchungen fortzusetzen, und es wäre sinnvoll, die schriftliche Antwort der Kommission auf diese Beschwerde zu erhalten.

Diese Untersuchungen betreffen nicht die politischen Entscheidungen der Kommission, sondern in erster Linie die Transparenz des Überarbeitungsprozesses selbst und die Schritte, die die Kommission unternommen hat, um eine sinnvolle Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Interessenträger zu ermöglichen. Im Rahmen der Untersuchung wird insbesondere untersucht, wie die Kommission die vom Antragsteller vorgelegten sektorspezifischen Daten berücksichtigt hat.

Bitte beachten Sie, dass ich Ihre Antwort und die dazugehörigen Anlagen dem Beschwerdeführer wahrscheinlich zur Stellungnahme übermittelnwerde [2]. Ich kann auch beschließen, die nichtvertraulichen Teile Ihrer Antwort zu veröffentlichen. Die zuständige Untersuchungsbeauftragte ist Frau Silvia Fuller.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort der Kommission bis zum 31. März 2022 erhalten würden.

Mit freundlichen Grüßen,

Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte

Straßburg, 17.12.2021

 

[1] Rechtssachen T-726/20 Grupa Axoty u. a./Kommission und T-741/20 Advansa Manufacturing und

Andere gegen Kommission.

[2] Wenn Sie Dokumente oder Informationen einreichen möchten, die Sie für vertraulich halten und die dem Beschwerdeführer nicht offengelegt werden sollten, markieren Sie diese bitte als „vertraulich“. Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden. Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht.

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