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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an die Europäische Kommission zur Einleitung einer Initiativuntersuchung OI/2/2012/VL
Schriftverkehr - Datum Montag | 12 März 2012
Fall OI/2/2012/VL - Geöffnet am Montag | 12 März 2012 - Entscheidung vom Dienstag | 18 Dezember 2012 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt )
| José Manuel Barroso
Präsident der Europäischen Kommission 1049 Brüssel BELGIEN |
Straßburg, den 12.3.2012
Initiativuntersuchung OI/2/2012/VL
Sehr geehrter Herr Präsident,
Die Mitteilung der Kommission über die Beziehungen zum Beschwerdeführer bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht (im Folgenden „Mitteilung“)[1], die 2002 angenommen und veröffentlicht wurde, hat sich als sehr wertvolles Mittel erwiesen, um die EU-Bürger über ihre Rechte in Bezug auf die Einreichung einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission, mit der ein Verstoß gegen das EU-Recht durch einen Mitgliedstaat gerügt wird, zu informieren.
Ich bin fest davon überzeugt, dass EU-Bürger, wenn sie die Vorteile ihrer Unionsbürgerschaft voll ausschöpfen wollen, über ihre Rechte und deren Durchsetzung informiert werden müssen. In letzter Zeit ist mir jedoch aufgefallen, dass die oben genannte Mitteilung nicht in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten verfügbar ist, die der EU 2004 und 2007 beigetreten sind. Es scheint auch nicht in irischer Sprache verfügbar zu sein. Es liegt auf der Hand, dass die Bürger der betreffenden Mitgliedstaaten aufgrund dieser Sachlage nicht so gut über ihre Rechte im Zusammenhang mit Vertragsverletzungsbeschwerden informiert sind, wie sie sollten.
Ich habe daher beschlossen, eine Initiativuntersuchung zu diesem Thema einzuleiten.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Kommission erklären könnte, (i) warum die Mitteilung über die Beziehungen zum Beschwerdeführer wegen Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht, die sie 2002 angenommen und veröffentlicht hat, nicht in allen EU-Sprachen zur Verfügung gestellt wurde und (ii) wann die fehlenden Sprachfassungen zur Verfügung gestellt werden.
Mir ist bekannt, dass die Mitteilung überarbeitet werden muss, ein Thema, das Gegenstand meiner laufenden Untersuchung OI/2/2011/OV ist. In Ermangelung eines konkreten Datums für die Annahme und Veröffentlichung eines überarbeiteten Textes bin ich jedoch der Ansicht, dass es nicht im Interesse der betroffenen EU-Bürger wäre, die Bereitstellung einer Übersetzung der bestehenden Mitteilung in ihre jeweiligen Sprachen weiter zu verzögern. Es erscheint sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass der Text der Mitteilung, der 2002 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, nur vier Seiten umfasste.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Kommission ihre Stellungnahme bis spätestens 31. Mai 2012 übermitteln könnte.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Nikiforos Diamandouros
[1] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beziehungen zum Beschwerdeführer bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht (ABl. 2002, C 244, S. 5).