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Abschlussschreiben in der Beschwerde 2672/2008/VL gegen die Europäische Kommission
Entscheidung
Fall 2672/2008/VL - Geöffnet am Dienstag | 16 Dezember 2008 - Entscheidung vom Dienstag | 16 Dezember 2008
Im Juli 2008 richtete der Beschwerdeführer eine E-Mail an einen Beamten der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Kommission im Zusammenhang mit der von ihm durchgeführten wissenschaftlichen Forschung. In dieser E-Mail stellte er bestimmte Fragen, die der Zusammensetzung und Arbeit einer Regulierungsgruppe kritisch gegenüberstanden. Die Kommissionsbeamte antwortete, indem sie dem Beschwerdeführer mitteilte, dass sie seine Ansicht nicht teile und dass sie der Ansicht sei, dass die Regulierungsgruppe hervorragende Arbeit leiste.
Einige Monate später teilte der Beschwerdeführer dem Kommissionsbeamten mit, dass er ihre Antwort auf die Arbeit dieser Gruppe in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung zitieren wolle. Der Beamte der Kommission lehnte dies mit Nachdruck ab. Der Streit führte zu einem Austausch von neun E-Mails über einen Zeitraum von wenigen Stunden. Am Ende wandte sich der Beamte der Kommission an den akademischen Betreuer des Beschwerdeführers wegen der oben genannten Meinungsverschiedenheit.
Der Beschwerdeführer wandte sich an den Bürgerbeauftragten. Nach sorgfältiger Prüfung der ihm vorgelegten Beschwerde war der Bürgerbeauftragte der Ansicht, dass es eine Möglichkeit geben könnte, eine freundliche, informelle Lösung zu finden. Sowohl der Beschwerdeführer als auch die Kommission erklärten sich bereit, diese Möglichkeit zu prüfen.
Weniger als einen Monat später teilte der Beschwerdeführer dem Bürgerbeauftragten mit, dass nach einem Treffen mit einem Direktor der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Kommission eine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sei. Folglich wollte er seinen Fall nicht mehr weiterverfolgen. Der Beschwerdeführer dankte dem Bürgerbeauftragten für seine Bemühungen und wies darauf hin, dass sich sein Eingreifen als äußerst hilfreich erwiesen habe.
Der Bürgerbeauftragte schloss den von der Institution beigelegten Fall ab und lobte die Kommission für die schnelle und vorbildliche Art und Weise, in der sie die Angelegenheit behandelte.
Sehr geehrter Herr D.,
Am 2. Oktober 2008 haben Sie eine Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten über eine Meinungsverschiedenheit gerichtet, die sich aus Ihrem Schriftwechsel mit einem Referatsleiter der GD Binnenmarkt ergab.
Nach Prüfung Ihrer Beschwerde habe ich beschlossen, mich an die Kommission zu wenden, um die Möglichkeit zu prüfen, auf informeller Basis eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Kommission erklärte sich bereit, eine solche Lösung zu finden. In Ihrer E-Mail vom 12. November 2008 haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie den von mir verfolgten Ansatz akzeptiert haben.
Am 3. Dezember 2008 teilten Sie mir mit, dass nach einem Treffen mit dem zuständigen Direktor der GD Binnenmarkt eine zufriedenstellende Lösung für Ihre Beschwerde gefunden wurde und dass Sie Ihre Beschwerde nicht mehr aufrechterhalten möchten. Sie haben angedeutet, dass Sie "meine Bemühungen und Vermittlung sehr schätzen, die sich als äußerst hilfreich erwiesen haben".
Ich freue mich zu hören, dass Ihre Meinungsverschiedenheit mit der Kommission gütlich und rasch beigelegt wurde.
In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen bin ich der Ansicht, dass die Kommission Schritte unternommen hat, um die Angelegenheit zu regeln. Ich habe daher beschlossen, den Fall abzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Nikiforos DIAMANDOUROS