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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 1911/2004/PB gegen die Europäische Kommission
Entscheidung
Fall 1911/2004/PB - Geöffnet am Montag | 19 Juli 2004 - Entscheidung vom Mittwoch | 15 September 2004
Straßburg, den 15. September 2004
Sehr geehrter Herr H.,
ich beziehe mich auf Ihre Beschwerde vom 18. Juni 2004 betreffend die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EuropeAid/114796/C/G/Multi.
Am 19. Juli 2004 richtete ich ein Ersuchen um Stellungnahme an die Kommission und teilte Ihnen dies mit.
Mit Schreiben vom 1. September 2004 zogen Sie Ihre Beschwerde zurück.
Entsprechend Ihrem Antrag habe ich meine Untersuchung Ihrer Beschwerde abgeschlossen und die Kommission von meiner Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Nikiforos DIAMANDOUROS