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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Entscheidung über das Versäumnis der Europäischen Kommission, innerhalb der geltenden Frist eine endgültige Entscheidung über einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zu treffen, die sie zuvor als Reaktion auf Anträge auf Zugang zu Dokumenten offengelegt hatte
Entscheidung
Fall 1652/2024/MIG - Geöffnet am Donnerstag | 05 September 2024 - Entscheidung vom Dienstag | 03 Juni 2025 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Kenia
Beschwerde eingereicht
29/08/2024Analyse der Beschwerde
04/09/2024Laufende Untersuchung
05/09/2024Ergebnis der Untersuchung
03/06/2025
In dem Fall ging es um das Versäumnis der EU-Einrichtung, dem Beschwerdeführer zu antworten. Da die EU-Einrichtung geantwortet hat, wurde der Fall als erledigt abgeschlossen. Die Untersuchung des Bürgerbeauftragten betraf in keiner Weise den Inhalt der vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Frage.