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Beschluss über die Praxis der Europäischen Kommission, Bargeld nicht als Zahlungsmittel in ihren Kantinen und Cafeterien zu akzeptieren (Rechtssache 469/2024/ET)

Sehr geehrte Frau X,

Am 5. März 2024 haben Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission zu dem oben genannten Thema eingereicht.

In Ihrer Beschwerde machten Sie geltend, dass die Praxis des Amtes der Kommission für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB), Bargeld nicht als Zahlungsmittel in seinen Kantinen und Cafeterien zu akzeptieren, rechtswidrig sei.

Die Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und fragte die Kommission nach dem bestehenden Rechtsrahmen und etwaigen Ausnahmen, die sie ihrer Ansicht nach in Bezug auf Barzahlungen anwenden kann.

Am 4. November 2024 antwortete die Kommission und räumte ein, dass die außergewöhnlichen Beschränkungen für Barzahlungen, die während der COVID-19-Krise ergriffen wurden, nicht mehr relevant sind. Er teilte uns mit, dass er die Situation analysiert, um eine alternative Lösung zu finden, die es ihm ermöglicht, die Möglichkeit für Kunden, auf Wunsch in bar zu bezahlen, wieder einzuführen.

Auf der Grundlage unserer Untersuchung haben wir beschlossen, die Untersuchung mit folgender Schlussfolgerung abzuschließen [1]:

Die Angelegenheit wurde von der Kommission geregelt.

Obwohl wir die Antwort der Kommission als ermutigend empfinden, werden wir sie auffordern, uns in sechs Monaten aktuelle Informationen über ihre Fortschritte bei der Umsetzung ihrer alternativen Lösung zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen,  

Tina Nilsson
Leiterin des Referats Fallbearbeitung

Straßburg, den 2.12.2024

 

[1] Diese Beschwerde wurde gemäß dem Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Annahme von Durchführungsbestimmungen im Rahmen der delegierten Fallbearbeitung behandelt.

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