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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 1757/2022/KR gegen den Einheitlichen Abwicklungsausschuss
Entscheidung
Fall 1757/2022/KR - Geöffnet am Dienstag | 18 Oktober 2022 - Entscheidung vom Dienstag | 18 Oktober 2022 - Betroffene Institution Einheitlicher Abwicklungsausschuss ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Niederlande
Sehr geehrter Herr X,
Am 19. September 2022 haben Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen den Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) eingereicht, in der es darum ging, wie sein Beschwerdeausschuss mit Ihrer Beschwerde umgegangen ist. Die Bürgerbeauftragte hat mich gebeten, den Fall in ihrem Namen zu behandeln.
Nach sorgfältiger Prüfung aller uns übermittelten Informationen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit des Einheitlichen Abwicklungsausschusses gab [1].
Sie machen geltend, der Beschwerdeausschuss des SRB habe zu Unrecht angenommen, dass Ihre Beschwerde, die einen Rechtsstreit mit einer andorranischen Bank betreffe, unzulässig sei. Der Beschwerdeausschuss teilte Ihnen mit, dass er sich gemäß seinem Mandat nur mit Beschwerden im Zusammenhang mit Entscheidungen des SRB befassen dürfe.
Die Erläuterungen, die Ihnen der Beschwerdeausschuss in seinen Antworten vom August und September 2022 gegeben hat, sind angemessen.
Der SRB ist eine Regulierungsbehörde mit Abwicklungsbefugnissen in Bezug auf Kreditinstitute, die unter die direkte Aufsicht der EZB fallen. Die Abwicklung der in Ihrer Beschwerde in Rede stehenden andorranischen Bank erfolgte nach dem nationalen Abwicklungsrecht in Andorra. Daher hat der SRB in Bezug auf diese Bank keine Beschlüsse gefasst. Ihre Beschwerde beim Beschwerdeausschuss ist daher offensichtlich unzulässig.
Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen gab es keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit, wie der Einheitliche Abwicklungsausschuss mit Ihrer Beschwerde umgegangen ist und Ihre Bedenken ausgeräumt hat, und wir haben den Fall abgeschlossen.
Wenn Sie diese Angelegenheit weiterverfolgen möchten, könnten Sie erwägen, sich an die nationale Abwicklungsbehörde in Andorra zu wenden, um weitere Informationen über das Abwicklungsverfahren zu erhalten, oder an die Gerichte in Andorra, um Ihre Interessen zu schützen.
Wir sind uns bewusst, dass dies vielleicht nicht Ihr bevorzugtes Ergebnis ist, aber wir hoffen, dass Sie diese Erklärungen hilfreich finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Tina Nilsson
Leiterin des Referats Fallbearbeitung
Straßburg, 18.10.2022
[1] Informationen zum Überprüfungsverfahren finden Sie auf der Website des Bürgerbeauftragten: http://www.ombudsman.europa.eu/de/resources/otherdocument.faces/de/70669/html.bookmark.