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Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten über das Versäumnis der Europäischen Kommission, auf Ihr Auskunftsersuchen zum Stand Ihrer Vertragsverletzungsbeschwerde zu antworten (CHAP(2020)0979)

Beschwerde: 1206/2021/LM

Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten über das Versäumnis der Europäischen Kommission, auf Ihr Auskunftsersuchen zum Stand Ihrer Vertragsverletzungsbeschwerde zu antworten (CHAP(2020)0979)

 

Sehr geehrter Herr X,

Am 2. Juli 2021 haben Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission eingereicht, weil Sie Ihre E-Mail vom 25. Mai 2021 nicht beantwortet und nach dem Stand Ihrer Vertragsverletzungsbeschwerde gefragt haben (CHAP(2020)0979).

Wir haben die Europäische Kommission über Ihre Beschwerde informiert und möchten Ihnen eine Antwort zukommen lassen. Die Europäische Kommission hat uns mitgeteilt, dass sie Ihnen am 2. Juli 2021 geantwortet hat.

Die Beschwerde wird daher mit der Schlussfolgerung abgeschlossen, dass der Gegenstand der Beschwerde geklärt ist.

Diese Untersuchung betraf lediglich das Versäumnis der Europäischen Kommission, auf Ihr Schreiben zu antworten. Wenn Sie mit dem Inhalt der erhaltenen Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine neue Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einreichen. In diesem Fall müssen Sie uns die Unterlagen, die Sie uns im Rahmen dieser Beschwerde zur Verfügung gestellt haben, nicht erneut vorlegen. Es reicht aus, die Referenznummer dieser Beschwerde anzugeben.  

Mit freundlichen Grüßen,

Tina Nilsson

Leiter des Referats Fallmanagement

Straßburg, 28.7.2021

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