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Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.

Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 1138/2020/DDJ gegen den Rat der Europäischen Union

Sehr geehrter Herr X,

Am 5. Juli 2020 haben Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen den Rat der Europäischen Union (im Folgenden „Rat“) eingereicht. Ihre Beschwerde betrifft den Beschluss des Rates, Ihren Antrag auf ein bezahltes Praktikum im Zeitraum September 2020 bis Januar 2021 abzulehnen.

Sie geben an, dass Ihr Antrag aufgrund der vom Rat im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise ergriffenen Maßnahmen nicht geprüft wurde. Da der Rat während des COVID-19-Lockdowns in Brüssel nicht wie üblich funktionierte, wurde bestimmten Praktikanten aus dem Praktikumszeitraum Februar-Juni 2020 die Möglichkeit geboten, ihr Praktikum im September 2020 wieder aufzunehmen. Für den im September 2020 beginnenden Praktikumszeitraum wurden neue Praktikanten daher nur für Abteilungen ausgewählt, in denen der derzeitige Praktikant kein Interesse an einer Wiederaufnahme des Praktikums hatte. In den beiden Domänen, für die Sie sich beworben haben, wurden keine neuen Auszubildenden ausgewählt. Sie argumentieren, dass diese Maßnahmen diskriminierend seien.

Nach sorgfältiger Prüfung der von Ihnen übermittelten Informationen stellt der Bürgerbeauftragte keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit des Ratesfest [1].

Die Praktikumspolitik eines EU-Organs fällt unter seine interne Organisation im Zusammenhang mit der Personalverwaltung. Wie der Gerichtshof der EU in ständiger Rechtsprechung anerkannt hat, verfügen die EU-Organe in diesem Bereich über einen weiten Ermessensspielraum.[2] Die Prüfung von Beschwerden des Bürgerbeauftragten in Bezug auf solche Angelegenheiten ist daher von Natur aus begrenzt.

Im Allgemeinen hängt die Auswahl der Praktikanten durch die EU-Organe von den Fähigkeiten und Interessen der Kandidaten sowie von der Fähigkeit der Institution ab, den Kandidaten eine wertvolle Lernerfahrung zu bieten.[3] Der COVID-19-Ausbruch ist außergewöhnlich schwierig und hat Auswirkungen auf viele Aspekte unseres Lebens. Bislang waren weitreichende Maßnahmen auch seitens der EU-Organe erforderlich, um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang müssen die EU-Organe prüfen, ob und wie sie ihre Praktikumsprogramme sinnvoll fortsetzen können.

Angesichts des Ermessensspielraums der EU-Organe in personalbezogenen Angelegenheiten hält es die Bürgerbeauftragte für angemessen, dass der Rat den Beschluss gefasst hat, die Praktika der derzeitigen Praktikanten zu verlängern, um sicherzustellen, dass die Praktika die in den Praktikumsvorschriften des Rates festgelegten Anforderungen erfüllen. Infolgedessen war es dem Rat nicht möglich, neue Praktikanten in den Bereichen aufzunehmen, für die Sie sich beworben haben. Der Rat hat seine Entscheidung aus objektiven Gründen getroffen, und es gibt nichts, was auf eine Diskriminierung hindeutet.

Ich bin mir bewusst, dass diese Entscheidung Sie wahrscheinlich enttäuschen wird. Ich hoffe, dass die obigen Informationen und Erklärungen dennoch hilfreich sind.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Tina Nilsson
Leiterin Anfragen - Referat 4

Straßburg, 9.9.2020

 

[1] Vollständige Informationen über das Verfahren und die Rechte im Zusammenhang mit Beschwerden finden Sie unter https://www.ombudsman.europa.eu/de/document/70707.

[2] Beispielsweise im Urteil des Gerichts erster Instanz vom 22. Oktober 2002, Plugradt/Europäische Zentralbank, verbundene Rechtssachen T-178/00 und T-341/00, http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=47813&pageIndex=0&doclang=EN&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=9033770.

[3] Siehe: Artikel 2 des Beschlusses Nr. 40/17 des Generalsekretärs des Rates über Regelungen für Praktika im Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union: https://www.consilium.europa.eu/media/29412/de00040en17.pdf.

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