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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 521/98/(XD)ADB gegen die Europäische Kommission
Entscheidung
Fall 521/98/ADB - Geöffnet am Montag | 06 Juli 1998 - Empfehlung vom Mittwoch | 15 März 2000 - Entscheidung vom Mittwoch | 08 November 2000
Straßburg, den 8. November 2000
Sehr geehrter Herr P.,
am 19. Mai 1998 haben Sie zusammen mit anderen Beschwerdeführern eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten eingereicht, weil die Europäische Kommission einen mutmaßlichen Kindesmissbrauch in einer Kinderkrippe des Personals der Gemeinschaftsorgane nicht ordnungsgemäß behandelt hat.
EMPFEHLUNGSENTWURF
Gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten (1) richtete der Bürgerbeauftragte mit Beschluss vom 15. März 2000 im Anschluss an eine Untersuchung der Beschwerde und einen Versuch, eine einvernehmliche Lösung zu finden, den folgenden Empfehlungsentwurf an die Kommission:
- Die Kommission sollte ein internes Verfahren festlegen, um sicherzustellen, dass Fälle von mutmaßlichem Missbrauch von Kindern in ihren Kinderkrippen wirksam, transparent und rechtzeitig behandelt werden. Sie sollte vor dem 31. Juli 2000 angenommen werden.
Ausführliche Einzelheiten der Untersuchung sind dem Empfehlungsentwurf vom 15. März 2000 zu entnehmen, von dem eine Kopie an die Beschwerdeführer weitergeleitet wurde.
DETAILLIERTE STELLUNGNAHME DER KOMMISSION
Der Bürgerbeauftragte teilte der Kommission mit, dass die Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 6 des Statuts vor dem 31. Juli 2000 eine ausführliche Stellungnahme übermitteln sollte und dass die ausführliche Stellungnahme in der Annahme des Empfehlungsentwurfs des Bürgerbeauftragten und einer Beschreibung seiner Umsetzung bestehen könnte.
Am 28. Juli 2000 übermittelte die Kommission dem Bürgerbeauftragten ihre ausführliche Stellungnahme. Sie erklärte, dass am 30. Juni 2000 ein internes Verfahren mit Vorschriften für den Fall des Verdachts auf Kindesmissbrauch in ihren Kinderkrippen angenommen worden sei. Er fügte eine Kopie dieses Verfahrens bei und betonte, dass es sich um ein umfassendes internes und externes Konsultationsverfahren handele. Der Text sei allen interessierten Parteien übermittelt worden.
Die ausführliche Stellungnahme der Kommission wurde den Beschwerdeführern am 31. August 2000 übermittelt.
DER BESCHLUSS
1 Am 15. März 2000 richtete der Bürgerbeauftragte den folgenden Empfehlungsentwurf an die Kommission:
- Die Kommission sollte ein internes Verfahren festlegen, um sicherzustellen, dass Fälle von mutmaßlichem Missbrauch von Kindern in ihren Kinderkrippen wirksam, transparent und rechtzeitig behandelt werden. Sie sollte vor dem 31. Juli 2000 angenommen werden.
2 Am 28. Juli 2000 teilte die Kommission dem Bürgerbeauftragten mit, dass sie den Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten und die zu seiner Umsetzung getroffenen Maßnahmen akzeptiert habe. Die von der Kommission beschriebenen Maßnahmen scheinen zufriedenstellend zu sein, und der Bürgerbeauftragte schließt den Fall daher ab.
Der Präsident der Europäischen Kommission wird ebenfalls über diesen Beschluss unterrichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Jacob SÖDERMAN
(1) Beschluss 94/262 des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Verordnungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 9.3.1994, S. 15).