Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
- DE Deutsch
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über den Abschluss seiner Untersuchung der Beschwerde 2606/2009/MF gegen die Europäische Kommission
Entscheidung
Fall 2606/2009/MF - Geöffnet am Dienstag | 08 Dezember 2009 - Entscheidung vom Mittwoch | 23 Februar 2011
Hintergrund der Beschwerde
1. Am 21. Oktober 2009 reichte der Beschwerdeführer beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde über die Ablehnung seines Antrags auf Ernennung zum Verwaltungsbeamten in der Delegation der Kommission in Quito (Equador) ein.
2. Am 8. Dezember 2009 leitete der Bürgerbeauftragte eine Untersuchung der Beschwerde ein. Am 29. März 2010 legte die Kommission ihre Stellungnahme vor. Der Beschwerdeführer nahm zu der Stellungnahme nicht Stellung. Am 10. Februar 2011 kontaktierten die Dienststellen des Bürgerbeauftragten den Beschwerdeführer telefonisch und per E-Mail, um Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung in seinem Fall zu erörtern. Am selben Tag sandte der Beschwerdeführer eine E-Mail, in der er den Bürgerbeauftragten darüber informierte, dass er nicht wünsche, dass die Entscheidung des Bürgerbeauftragten, den Fall abzuschließen, der Kommission mitgeteilt werde.
Schlussfolgerungen
Angesichts des Antrags des Beschwerdeführers beschließt der Bürgerbeauftragte, im Anschluss an seine Untersuchung keine Entscheidung zu treffen, sondern die Akte zu schließen, ohne Feststellungen zu treffen oder weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Der Beschwerdeführer und die Kommission werden über diese Entscheidung unterrichtet.
P. Nikiforos DIAMANDOUROS
Geschehen zu Straßburg am 23. Februar 2011