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Weigerung der Europäischen Kommission, die Namen der Interessenvertreter offenzulegen, die an einer hochrangigen Sitzung teilgenommen haben
Fall 2186/2024/KR - Geöffnet am Montag | 02 Dezember 2024 - Entscheidung vom Dienstag | 18 Februar 2025 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Österreich
Beschwerde eingereicht
27/11/2024Analyse der Beschwerde
27/11/2024Laufende Untersuchung
02/12/2024Ergebnis der Untersuchung
18/02/2025
Der Beschwerdeführer forderte die Europäische Kommission auf, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten über die Lobbytätigkeiten des Tony Blair Institute for Global Change (TBI) gegenüber der Kommission zu gewähren. Die Kommission stellte fest, dass bestimmte Dokumente in den Anwendungsbereich des Antrags fallen, und gewährte Zugang zu diesen Dokumenten, mit Ausnahme der Namen der betroffenen Interessenvertreter. Dabei berief sie sich auf eine Ausnahme nach den EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten zum Schutz personenbezogener Daten. Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass zu den von den Dokumenten betroffenen Treffen eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens gehörte, die zuvor ein öffentliches Amt innehatte, und dass, wenn ja, ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung ihres Namens bestand.
Nach Prüfung der fraglichen Dokumente stellte der Bürgerbeauftragte fest, dass es für die Kommission angemessen war, zu dem Schluss zu gelangen, dass der Beschwerdeführer keine ausreichenden Argumente vorgebracht hatte, um die Freigabe der personenbezogenen Daten aus Gründen des öffentlichen Interesses zu rechtfertigen. Infolgedessen schloss sie die Untersuchung mit dem Schluss ab, dass keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt seien. Der Bürgerbeauftragte stellte jedoch fest, dass die Kommission die TBI hätte konsultieren können, um die Namen ihrer Vertreter auf der Sitzung offenzulegen, um jede Grundlage für öffentliche Spekulationen zu beseitigen. Sie schlägt vor, dass die Kommission in Zukunft Interessenvertreter, die sich mit ihr treffen, fragen sollte, ob sie der Offenlegung ihrer personenbezogenen Daten zustimmen, wenn dies ausdrücklich verlangt wird.