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Wie die Europäische Kommission bei einem Treffen zwischen dem Präsidenten der Kommission und dem Präsidenten Tunesiens mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten umgegangen ist
Fall 363/2024/ACB - Geöffnet am Donnerstag | 07 März 2024 - Entscheidung vom Montag | 25 November 2024 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt ) - Land Niederlande
Beschwerde eingereicht
20/02/2024Analyse der Beschwerde
20/02/2024Laufende Untersuchung
07/03/2024Ergebnis der Untersuchung
25/11/2024
Der Beschwerdeführer ersuchte die Europäische Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Treffens des Kommissionspräsidenten, des italienischen und des niederländischen Premierministers und des tunesischen Präsidenten am 11. Juni 2023 und der daraus resultierenden politischen Einigung (im Folgenden „Fünf-Säulen-Paket“) zu gewähren, die im Juli 2023 zum Abschluss einer „Memorandum of Understanding“ führte.
Die Kommission antwortete, dass sie keine Dokumente im Rahmen des Antrags identifizieren könne. Der Beschwerdeführer forderte die Kommission auf, ihre Entscheidung zu überprüfen, indem er einen „Bestätigungsantrag“ einreichte, und wandte sich, da die Kommission nicht innerhalb der geltenden Fristen antwortete, an den Bürgerbeauftragten.
Auf der Grundlage der Prüfung von Dokumenten, die die Kommission vorläufig ermittelt hatte, während sie noch an einer Antwort auf den Zweitantrag arbeitete, teilte die Bürgerbeauftragte der Kommission ihre vorläufigen Ansichten mit. Sie weist darauf hin, dass die Vorbereitung eines solchen Treffens auf hoher Ebene und die daraus resultierende politische Einigung zwangsläufig einen vorherigen Austausch innerhalb der Kommission sowie zwischen der Kommission und den nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten erfordert hätten. Die geprüften Dokumente enthielten jedoch keinen solchen Austausch vor der Sitzung im Juni 2023. Die Bürgerbeauftragte forderte die Kommission daher auf, ihre Ansichten bei der erneuten Suche nach Dokumenten zu berücksichtigen.
Fast ein Jahr nach dem Zweitantrag des Beschwerdeführers erließ die Kommission ihre Entscheidung zur Identifizierung von 13 Dokumenten.
Nach Prüfung dieser Dokumente vertrat die Bürgerbeauftragte die Auffassung, dass das Ergebnis der erneuten Durchsuchung nach wie vor unbefriedigend sei und dass die Kommission vor der Sitzung im Juni 2023 keine angemessenen Erklärungen zum Fehlen eines Austauschs innerhalb der Kommission und mit den Mitgliedstaaten abgegeben habe. Der Bürgerbeauftragte schloss den Fall ab und stellte fest, dass die Art und Weise, wie die Kommission mit dem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit umging, einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellte.