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Umgang der Europäischen Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zum Schriftverkehr zwischen einem ehemaligen Kommissionsmitglied und einem Finanzdienstleister

Der Beschwerdeführer stellte bei der Europäischen Kommission eine Reihe von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, insbesondere in Bezug auf einen ehemaligen Kommissar und einen Finanzdienstleister. Die Kommission ermittelte sechs Dokumente, die in den Anwendungsbereich des Antrags fielen, und gewährte Zugang zu Teilen von fünf dieser Dokumente. Indem sie den Zugang zu dem verbleibenden Dokument, einer Sitzungsagenda, verweigerte, berief sie sich auf eine Ausnahme nach den EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und argumentierte, dass die Offenlegung den Schutz der Rechtsberatung und personenbezogener Daten beeinträchtigen könnte.

Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und prüfte die Tagesordnung der Sitzung und stellte fest, dass sie keine Rechtsberatung enthielt. Daraufhin forderte sie die Kommission auf, größtmöglichen Zugang zu dem Dokument zu gewähren.

Nach Konsultationen mit einem Dritten, von dem die Tagesordnung stammte, beschloss die Kommission, das Dokument offenzulegen, nachdem sie personenbezogene Daten und Geschäftsinformationen geschwärzt hatte. Die Bürgerbeauftragte begrüßte die Neubewertung durch die Kommission und schloss die Untersuchung ab.

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