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Wie die Europäische Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Korrespondenz zwischen einem ehemaligen Kommissionsmitglied und einem Finanzdienstleister umgegangen ist
Fall 1194/2023/SF - Geöffnet am Freitag | 30 Juni 2023 - Entscheidung vom Montag | 10 Juni 2024 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Lösung erzielt ) - Land Deutschland
Beschwerde eingereicht
27/06/2023Analyse der Beschwerde
28/06/2023Laufende Untersuchung
30/06/2023Vorläufiges Ergebnis
04/08/2023Ergebnis der Untersuchung
10/06/2024
Der Beschwerdeführer stellte bei der Europäischen Kommission eine Reihe von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, insbesondere in Bezug auf einen ehemaligen Kommissar und einen Finanzdienstleister. Die Kommission ermittelte sechs Dokumente, die in den Anwendungsbereich des Antrags fielen, und gewährte Zugang zu Teilen von fünf dieser Dokumente. Mit der Verweigerung des Zugangs zu dem verbleibenden Dokument, einer Sitzungsagenda, berief sie sich auf eine Ausnahme nach den EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und argumentierte, dass die Offenlegung den Schutz von Rechtsberatung und personenbezogenen Daten beeinträchtigen könnte.
Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und prüfte die Tagesordnung der Sitzung, wobei er feststellte, dass sie keine Rechtsberatung enthielt. Daher forderte sie die Kommission auf, einen möglichst breiten Zugang zu dem Dokument zu gewähren.
Nach Konsultationen mit einem Dritten, von dem die Tagesordnung stammte, beschloss die Kommission, das Dokument nach Schwärzung personenbezogener Daten und geschäftlicher Informationen offenzulegen. Die Bürgerbeauftragte begrüßte die Neubewertung durch die Kommission und schloss die Untersuchung ab.