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Wie die Europäische Kommission auf Bedenken reagierte, dass sie unzureichende Informationen über die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch Irland sammelt
Fall 97/2022/PB - Geöffnet am Donnerstag | 10 Februar 2022 - Entscheidung vom Montag | 19 Dezember 2022 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Irland
Der Beschwerdeführer, eine Organisation der Zivilgesellschaft, äußerte Bedenken darüber, wie die Europäische Kommission die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU in Irland überwacht, insbesondere, dass die Kommission nicht genügend Informationen sammelt, um die Lage wirksam zu überwachen. Dies ist besonders wichtig, da viele „Big-Tech“-Unternehmen ihren Hauptsitz in der EU in Irland haben und die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten häufig auf die Arbeit der irischen Datenschutzkommission angewiesen sind, um vollständig auf Fragen der personenbezogenen Daten einzugehen, die Einwohner ihrer Länder betreffen.
Die Untersuchung der Bürgerbeauftragten hat gezeigt, dass die Europäische Kommission über eine Praxis verfügt, um einen regelmäßigen Überblick der irischen Datenschutzkommission darüber zu prüfen, wie sie mit Fällen im Zusammenhang mit der Einhaltung der DSGVO durch „Big-Tech“-Unternehmen umgeht. Sie kam zu dem Schluss, dass diese Praxis angemessen ist und eine gute Verwaltungspraxis darstellt. Sie stellte jedoch bestimmte Verbesserungen fest, die die Kommission an der Praxis vornehmen könnte.