FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Einfache Sprache
  • Textgröße

Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Aktuelle Sprache: 
  • Deutsch
Ausgangssprache: 
Verfügbare Sprachen: 
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.

Weigerung der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA), der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu einem Dokument im Zusammenhang mit dem Basistunnelprojekt Lyon-Turin zu gewähren

Der Beschwerdeführer beantragte bei der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit dem Basistunnelprojekt Lyon-Turin, insbesondere der „Finanzhilfevereinbarung“ über die für das Projekt gewährten EU-Mittel. Die INEA veröffentlichte nur Teile des betreffenden Dokuments, wobei sie sich auf Ausnahmen nach den EU-Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten berief und geltend machte, dass die Offenlegung der anderen Teile den Datenschutz oder die geschäftlichen Interessen der von dem Abkommen betroffenen Parteien beeinträchtigen könnte.

Im Rahmen der Untersuchung gewährte die CINEA (Nachfolgerin der INEA) Zugang zu weiteren Teilen der Dokumente, verweigerte jedoch weiterhin bestimmte Informationen und berief sich auf eine andere Ausnahme zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Der Bürgerbeauftragte vertrat die Auffassung, dass die CINEA ihre Gründe für die Berufung auf diese Ausnahme nicht ausreichend erläutert habe, und forderte sie in einem Schreiben auf, dies zu tun. CINEA stimmte zu und übermittelte dem Beschwerdeführer zusätzliche Informationen. Der Bürgerbeauftragte hielt diese anschließende Erklärung für ausreichend und schloss die Untersuchung ab.

Was halten Sie von dieser automatischen Übersetzung? Sagen Sie uns Ihre Meinung!