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Weigerung der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA), der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu einem Dokument im Zusammenhang mit dem Basistunnelprojekt Lyon-Turin zu gewähren
Fall 465/2021/VB - Geöffnet am Dienstag | 16 März 2021 - Entscheidung vom Donnerstag | 27 Januar 2022 - Betroffene Institution Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Italien
Der Beschwerdeführer beantragte bei der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit dem Basistunnelprojekt Lyon-Turin, insbesondere der „Finanzhilfevereinbarung“ über die für das Projekt gewährten EU-Mittel. Die INEA veröffentlichte nur Teile des betreffenden Dokuments, wobei sie sich auf Ausnahmen nach den EU-Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten berief und geltend machte, dass die Offenlegung der anderen Teile den Datenschutz oder die geschäftlichen Interessen der von dem Abkommen betroffenen Parteien beeinträchtigen könnte.
Im Rahmen der Untersuchung gewährte die CINEA (Nachfolgerin der INEA) Zugang zu weiteren Teilen der Dokumente, verweigerte jedoch weiterhin bestimmte Informationen und berief sich auf eine andere Ausnahme zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Der Bürgerbeauftragte vertrat die Auffassung, dass die CINEA ihre Gründe für die Berufung auf diese Ausnahme nicht ausreichend erläutert habe, und forderte sie in einem Schreiben auf, dies zu tun. CINEA stimmte zu und übermittelte dem Beschwerdeführer zusätzliche Informationen. Der Bürgerbeauftragte hielt diese anschließende Erklärung für ausreichend und schloss die Untersuchung ab.