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Weigerung der Europäischen Investitionsbank, der Öffentlichkeit Zugang zu den Sitzungsprotokollen ihres Verwaltungsausschusses zu einem Biomasseprojekt in Spanien zu gewähren

Der Fall betraf die Weigerung der Europäischen Investitionsbank (EIB), einer Organisation der Zivilgesellschaft Zugang zu Protokollen von Sitzungen ihres Verwaltungsausschusses zu gewähren, in denen die mögliche Kofinanzierung eines Biomassekraftwerks in Spanien erörtert wurde.

Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die EIB keine hinreichenden Gründe für die Verweigerung des Zugangs zu den Protokollen angegeben hatte. Während die Untersuchung noch im Gange war, unterbreitete der Bürgerbeauftragte daher einen Lösungsvorschlag, wonach die EIB Zugang zu den Protokollen der betreffenden Sitzungen gewähren sollte.

Die EIB antwortete, dass sie die geltenden Grundsätze und Vorschriften in vollem Umfang beachtet habe. Sie teilte dem Beschwerdeführer jedoch Teile des Protokolls mit, die das spanische Biomasseprojekt betrafen.

Auf der Grundlage der Untersuchung forderte die Bürgerbeauftragte die EIB auf, ihren Ansatz für Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu solchen Protokollen zu überdenken, und forderte sie auf, die Bürgerbeauftragte innerhalb von sechs Monaten über Änderungen ihres Ansatzes zu informieren. Sie schloss den Fall auf dieser Grundlage ab.

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