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Entscheidung der Europäischen Kommission zur Vergabe eines Auftrags an BlackRock Investment Management zur Durchführung einer Studie über die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Zielen (ESG) in die EU-Bankenvorschriften

Der Fall betraf die Entscheidung der Europäischen Kommission, BlackRock Investment Management den Auftrag zur Durchführung einer Studie über die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Zielen (ESG) in die EU-Bankenvorschriften zu erteilen. Im Rahmen der Untersuchung des Bürgerbeauftragten wurde bewertet, wie die Kommission das Angebot des Unternehmens im Rahmen der Ausschreibung für die Durchführung der Studie bewertet hat.

Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass das Angebot des Unternehmens Anlass zu Bedenken gebe, da es als weltweit größter Vermögensverwalter ein finanzielles Interesse an dem in der Studie in Rede stehenden Sektor habe. Darüber hinaus könnte der niedrige Preis des Angebots des Unternehmens als Teil einer Strategie wahrgenommen werden, um Einblicke in das regulatorische Umfeld in diesem Sektor zu gewinnen und Einfluss darauf zu nehmen. Daher stellte der Bürgerbeauftragte fest, dass die Kommission im Einklang mit den Vorschriften strenger hätte prüfen müssen, ob sich das Unternehmen nicht in einem Interessenkonflikt befand, der sich negativ auf seine Fähigkeit zur Ausführung des Vertrags auswirken könnte. Angesichts der Beschränkungen der EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge für die für die Auftragsvergabe zuständigen Kommissionsbediensteten stellte die Bürgerbeauftragte

jedoch fest, dass dies keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellte. Sie schlägt der Kommission jedoch vor, ihre Leitlinien für Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge für politikbezogene Dienstleistungsaufträge zu aktualisieren und dem Personal Klarheit darüber zu verschaffen, wann Bieter aufgrund von Interessenkonflikten, die sich negativ auf die Ausführung des Auftrags auswirken könnten, ausgeschlossen werden sollten. Sie schlägt der Kommission ferner vor, darüber nachzudenken, ob die geltenden Vorschriften aktualisiert werden sollten, um solchen Situationen Rechnung zu tragen, und wird dies den EU-Gesetzgebern zur Kenntnis bringen.

Die Kommission antwortete dem Bürgerbeauftragten und verpflichtete sich, darüber nachzudenken, wie seine Leitlinien entsprechend den Vorschlägen des Bürgerbeauftragten aktualisiert werden können. Die Bürgerbeauftragte wird diesen Bereich weiterhin überwachen, einschließlich ihres Vorschlags, die geltenden Vorschriften zu aktualisieren.
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