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Bearbeitung eines Antrags auf Änderung des Wortlauts einer Entscheidung
Fall 1010/2012/JF - Geöffnet am Montag | 09 Juli 2012 - Entscheidung vom Donnerstag | 10 April 2014 - Betroffene Institution Europäischer Datenschutzbeauftragter ( Einvernehmliche Lösung )
Behauptung(en)
Der EDSB hat dem Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung des Beschlusses vom 16. November 2011 nicht ordnungsgemäß Folge geleistet.
Forderung(en)
Der EDSB sollte geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen.