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Bearbeitung eines Antrags auf Änderung des Wortlauts einer Entscheidung

Behauptung(en)

Der EDSB hat dem Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung des Beschlusses vom 16. November 2011 nicht ordnungsgemäß Folge geleistet.

Forderung(en)

Der EDSB sollte geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen.

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