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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
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Allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/230/12 (AD5) und EPSO/AD/231/12 (AD7)
Fall 787/2012/JF - Geöffnet am Freitag | 08 Juni 2012 - Entscheidung vom Freitag | 29 November 2013 - Betroffene Institution Europäisches Amt für Personalauswahl ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt )
Behauptung(en)
EPSO hat es versäumt, angemessene Termine für die Teilnahme des Beschwerdeführers an den Prüfungen des Auswahlverfahrens vorzusehen.
Forderung(en)
EPSO sollte angemessene Termine für die Prüfungsteilnahme an seinen allgemeinen Auswahlverfahren vorsehen.