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Allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/230/12 (AD5) und EPSO/AD/231/12 (AD7)

Behauptung(en)

EPSO hat es versäumt, angemessene Termine für die Teilnahme des Beschwerdeführers an den Prüfungen des Auswahlverfahrens vorzusehen.

Forderung(en)

EPSO sollte angemessene Termine für die Prüfungsteilnahme an seinen allgemeinen Auswahlverfahren vorsehen.

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