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Transparenz der legislativen Beschlussfassung im Rat der EU
Fall OI/2/2017/TE - Geöffnet am Freitag | 10 März 2017 - Empfehlung vom Donnerstag | 17 Mai 2018 - Sonderbericht vom Donnerstag | 17 Mai 2018 - Entscheidung vom Dienstag | 15 Mai 2018 - Betroffene Institution Rat der Europäischen Union ( Im Anschluss an einen Sonderbericht abgeschlossene Fälle , Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt ) - Land Frankreich
Im März 2017 leitete die Bürgerbeauftragte diese Initiativuntersuchung zur Transparenz der Beratungen über Gesetzesentwürfe in den Vorbereitungsgremien des Rates der EU ein. Im Laufe der Untersuchung stellte der Bürgerbeauftragte spezifische Fragen an den Rat, leitete eine öffentliche Konsultation ein und prüfte die Gesetzgebungsdossiers des Rates.
Der Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Praktiken des Rates einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellten. Insbesondere kritisierte sie, dass der Rat die Identität der Mitgliedstaaten, die in Vorbereitungsgremien zu Gesetzesentwürfen Stellung nehmen, nicht systematisch erfasst habe. Sie kritisierte auch die weit verbreitete Praxis, den Zugang zu legislativen Dokumenten zu beschränken (indem sie sie als „LIMITE“ bezeichneten), während der Entscheidungsprozess im Gange sei.
In ihrer Empfehlung vom 9. Februar 2018 unterbreitete die Bürgerbeauftragte dem Rat drei spezifische Empfehlungen und mehrere Vorschläge, wie die Transparenz ihres Gesetzgebungsverfahrens verbessert werden kann.
Der Rat hat nicht innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums von drei Monaten auf die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten geantwortet. Die Bürgerbeauftragte schloss daher den Fall ab und bestätigte ihre Feststellungen, ihre Empfehlungen und ihre Verbesserungsvorschläge. Im Anschluss daran legte sie dem Europäischen Parlament einen „Sonderbericht“ vor, in dem sie ihre Feststellungen billigte.