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Angebliche Nichtbereitstellung von Informationen
Fall 2252/2011/BEH - Geöffnet am Donnerstag | 10 November 2011 - Entscheidung vom Mittwoch | 17 Juli 2013 - Betroffene Institution Gerichtshof der Europäischen Union ( Einvernehmliche Lösung )
Behauptung(en)
Der Gerichtshof hat die im Schreiben des Beschwerdeführers vom 21. September 2011 aufgeworfenen Fragen nicht vollständig beantwortet.
Forderung(en)
Der Gerichtshof sollte ihm eine vollständige und umfassende Antwort auf die in diesem Schreiben aufgeworfenen Fragen geben.