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Zugang zu personenbezogenen Daten, Zugang zu Dokumenten, unrechtmäßige Aufbewahrung persönlicher Gegenstände
Fall 1442/2014/EIS - Geöffnet am Freitag | 19 September 2014 - Entscheidung vom Donnerstag | 25 August 2016 - Betroffene Institution Europäische Umweltagentur ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Belgien
Behauptung(en)
1. Die Agentur hat verspätet und unter unannehmbaren Bedingungen vorgeschlagen, die Empfehlung des
Europäischen Datenschutzbeauftragten umzusetzen.
2. Die Agentur hat es versäumt, auf den Antrag des Beschwerdeführers zu antworten, dass seine Kosten im Zusammenhang mit der Reise zur
Agentur erstattet werden.
3. Die Agentur hat es versäumt, auf den Antrag des Beschwerdeführers auf Zugang zu Dokumenten zu antworten (Dokumente mit
Informationen über die Diskussionen und Entscheidungen der Agentur im Zusammenhang mit den Empfehlungen des OLAF).
Forderung(en)
1. Die Agentur sollte dem Beschwerdeführer Zugang zu personenbezogenen Daten unter akzeptablen Bedingungen gewähren, z. B. indem sie ihn für seine Reise nach Kopenhagen
entschädigt oder ihm einfach eine Kopie auf einer DVD zur Verfügung stellt.
2. Die Agentur sollte Zugang zu den angeforderten Dokumenten gewähren.