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Versäumnis, vor einem Legislativvorschlag der Kommission über einen einheitlichen europäischen Marker für die elektronische Kommunikation eine öffentliche Konsultation durchzuführen
Fall 904/2014/OV - Geöffnet am Mittwoch | 18 Juni 2014 - Entscheidung vom Dienstag | 22 September 2015 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt , Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Vereinigtes Königreich
Behauptung(en)
Die Kommission hat es versäumt, eine angemessene öffentliche Konsultation und Folgenabschätzung durchzuführen, bevor sie am 11. September 2013 ihren Vorschlag für eine Verordnung (COM(2013) 627 final) angenommen hat.