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Versäumnis, vor einem Legislativvorschlag der Kommission über einen einheitlichen europäischen Marker für die elektronische Kommunikation eine öffentliche Konsultation durchzuführen

Behauptung(en)

Die Kommission hat es versäumt, eine angemessene öffentliche Konsultation und Folgenabschätzung durchzuführen, bevor sie am 11. September 2013 ihren Vorschlag für eine Verordnung (COM(2013) 627 final) angenommen hat.

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