Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Zugang der Öffentlichkeit zu EU-Dokumenten und die Rolle der Europäischen Bürgerbeauftragten

Transparenz ist eine der Hauptprioritäten der Europäischen Bürgerbeauftragten. Im Rahmen ihres Mandats fungiert die Bürgerbeauftragte als Rechtsbehelfsmechanismus für Menschen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU („Organe“) hatten.

Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union haben Bürgerinnen und Bürger und juristische Personen mit Wohnsitz in der EU das Recht auf Zugang zu allen Dokumenten, die sich im Besitz fast aller EU-Organe befinden. Dies gilt für schriftliche (physische und elektronische) und Audio- bzw. audiovisuelle Aufzeichnungen im Zusammenhang mit politischen Maßnahmen (z. B. Rechtsberatung), Tätigkeiten (z. B. Reisekosten von Kommissionsmitgliedern) oder Beschlüssen (z. B. Abstimmungsprotokolle) der Organe.

Gemäß den EU-Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten (Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) können Mitglieder der Öffentlichkeit die Organe kontaktieren und um Zugang zu konkreten Dokumenten bitten (wenn sie Kenntnis von deren Existenz haben) oder das Organ dazu auffordern, Dokumente zu einem bestimmten Thema zu benennen, für das sie sich interessieren. Wenn das Organ den Zugang verweigert, indem es sich auf eine der Ausnahmeregelungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 beruft, kann das Mitglied der Öffentlichkeit das Organ um Überprüfung seines Standpunkts ersuchen (sogennanter „Zweitantrag“).

Personen, die öffentlichen Zugang zu Dokumenten beantragen, können sich an die Europäische Bürgerbeauftragte wenden, wenn das Organ ihren Zweitantrag ganz oder teilweise abgelehnt hat. Sie können argumentieren, dass die geltend gemachten Ausnahmen nicht anwendbar sind oder dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung des Dokuments/der Dokumente besteht. Sie können sich auch an die Bürgerbeauftragte wenden, wenn das Organ ihr(e) Ersuchen nicht innerhalb der geltenden Fristen beantwortet.. Die Bürgerbeauftragte ist bestrebt, solche Beschwerden so rasch wie möglich zu bearbeiten, und hat zu diesem Zweck ein beschleunigtes Verfahren eingeführt.

Weitere Informationen zur Einreichung einer Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten.

Siehe die Fragen und Antworten der Bürgerbeauftragten zum Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und den ausführlichen Leitfaden der Bürgerbeauftragten für Interessenträger.