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Entscheidung im Fall 1614/2018/MH in Bezug auf das Versäumnis der Europäischen Kommission, auf Schreiben über die Streichung von Waschbären von der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung zu antworten

1. Am 30. Oktober 2016, 26. November 2017 und 14. Juli 2018 wandte sich die Beschwerdeführerin an die Europäischen Kommission in Bezug auf die Aufnahme des Waschbären in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung („Unionliste“)[1] zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa. Da die Beschwerdeführerin keine Antwort von der Kommission erhielt, wandte sie sich im September 2017 an die Bürgerbeauftragte.

2. Die Bürgerbeauftragte nahm zu der Kommission Kontakt auf. Die Kommission antwortete der Beschwerdeführerin am 20. November 2018. Die Kommission erklärte, dass sie die Briefe nicht erhalten hatte und daher nicht auf die Schreiben der Beschwerdeführerin antworten konnte. Die Kommission unterrichtete die Beschwerdeführerin, dass eine Steigerung der Populationen und der geografischen Verteilung der Waschbärenpopulationen mit zunehmenden Auswirkungen auf einheimische Arten, Ökosysteme und die Wirtschaft in Deutschland und Mitteleuropa laut Studie zu erwarten sei. Deswegen vertrat die Kommission die Ansicht, dass die Aufnahme des Waschbären in die Unionsliste zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa notwendig war und ist.

3. Da nun eine Antwort gesendet wurde, gilt die Beschwerde als beigelegt und die Bürgerbeauftragte schließt den Fall ab[2].

 

Lambros Papadias

Leiter des Referats Untersuchungen – Referat 3

Straßburg, den 09/01/2019

[1]Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, p. 35–55.OJ L 317, 4.11.2014

[2] Diese Beschwerde wurde gemäß Artikel 11 des Beschlusses des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Annahme von Durchführungsbestimmungen zur Übertragung der Beschwerdebearbeitung behandelt.