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Ombudsmann begrüßt Freigabe von Dokumenten zum britischen "Opt-out" von der Grundrechtecharta
Press release no. 5/2013 - Date Monday | 04 March 2013
Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Entscheidung der EU-Kommission begrüßt, Zugang zu Dokumenten zu gewähren, die ihre Dienststellen zum britischen "Opt-out" von der EU-Grundrechtecharta produzierten. Zuvor hatte sich die Brüsseler NGO European Citizen Action Service (ECAS) beschwert, die herausfinden wollte, warum britische Bürger nicht in den Genuss derselben Grundrechte wie andere EU-Bürger kommen. Die Kommission lehnte zunächst die Empfehlung des Ombudsmannes ab, die Dokumente zu veröffentlichen. Nach einer kritischen Anmerkung des Ombudsmannes beantragte ECAS erneut Zugang zu den Dokumenten. Die Kommission änderte daraufhin ihre Meinung und gab sämtliche Dokumente frei.
Kommission weigerte sich zunächst, die Dokumente freizugeben
ECAS beschwerte sich beim Ombudsmann, weil die Kommission sich weigerte, fünf von ihren Dienststellen produzierte Dokumente herauszugeben, die das britische "Opt-out" von der EU-Grundrechtecharta betreffen. Das "Opt-out" war ein wichtiges Thema in den Regierungsverhandlungen, die zum Vertrag von Lissabon führten. Die Kommission erstellte die betreffenden Dokumente in diesem Zusammenhang.
Die Kommission begründete ihre Weigerung mit der Notwendigkeit, ihre Rechtsberatung und ihre internen Entscheidungsverfahren zu schützen.
Nach der Inspektion der betroffenen Dokumente kam der Ombudsmann zu dem Schluss, dass die Argumente der Kommission nicht überzeugend waren. Weil das Recht auf Zugang zu Dokumenten selbst ein Grundrecht ist, das von der Grundrechtecharta garantiert wird, und weil die Kommission sich weigerte, bestimmte Argumente des Ombudsmannes zu berücksichtigen, kritisierte er dies als "äußerst schweres Fehlverhalten der Verwaltung".
ECAS hat nun den Ombudsmann informiert, dass die Kommission auf seine Kritik reagierte und alle angeforderten Dokumente freigab.
Diamandouros erklärte: "Öffentlicher Zugang zu Dokumenten, die zeigen, wie EU-Recht entsteht, ist von enormer Bedeutung, um das Vertrauen der europäischen Bürger zu gewinnen. Ich bin deshalb sehr erfreut, dass die Kommission endlich der Veröffentlichung von Dokumenten zugestimmt hat, die verdeutlichen, wie es zu einem der wichtigsten EU-Gesetze, nämlich der Grundrechtecharta, kam."
Die kritische Anmerkung des Ombudsmannes finden Sie unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/en/12439/html.bookmark
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