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Ombudsmann erzielt einvernehmliche Lösung in Beschwerdefall zu VIP-Tickets
Press release no. 18/2009 - Date Tuesday | 03 November 2009
Case 1341/2008/MHZ - Opened on Friday | 13 June 2008 - Decision on Tuesday | 27 October 2009
Mit Hilfe des Europäischen Ombudsmannes, P. Nikiforos Diamandouros, konnte der Streit zwischen der Europäischen Kommission und der Organisation Friends of the Earth Europe um zwei hochrangige EU-Beamte beendet werden, die VIP-Tickets für die Rugby-Weltmeisterschaft in Paris von einem Sportwarenhersteller angenommen hatten. Friends of the Earth Europe zufolge hätte dies einen Interessenskonflikt darstellen können.
Der Ombudsmann fand keinen Anhaltspunkt, wonach das Urteilsvermögen oder die Unparteilichkeit der Beamten beeinträchtigt worden wäre. Er schlug der Kommission jedoch vor anzuerkennen, dass es besser gewesen wäre, den Beamten die Annahme der Tickets nicht zu genehmigen. Die Kommission akzeptierte den Vorschlag, und der Beschwerdeführer war mit ihrer entsprechenden Erklärung zufrieden.
Diamandouros erklärte: "Ich begrüße die positive Antwort der Kommission auf meinen Lösungsvorschlag. Ich freue mich außerdem über die Ankündigung der Kommission, ihre internen Regeln zur Annahme von Geschenken und Zuwendungen zu aktualisieren. Die Kommission sollte diese aktualisierten Regeln veröffentlichen, um das öffentliche Vertrauen in die EU-Behörden zu stärken."
VIP-Tickets für Rugby-Weltmeisterschaft von Sportwarenhersteller
Friends of the Earth Europe beschwerte sich im April 2008, dass zwei hochrangige Kommissions-Beamte VIP-Tickets für die Rugby-Weltmeisterschaft in Paris von einem Sportwarenhersteller angenommen hatten. Dem Beschwerdeführer zufolge hätte dies einen Interessenskonflikt darstellen können, weil beide Beamte an Anti-Dumping-Fällen arbeiteten, an denen der Sportwarenhersteller Interesse haben könnte. Friends of the Earth Europe forderte, die Kommission solle strengere Regeln zur Annahme von Geschenken, Gefälligkeiten oder Zahlungen von Dritten einführen.
Die Kommission erklärte, es gebe bereits klare Verhaltensregeln für Beamte. Die beiden Beamten hätten vor der Annahme der Tickets um Erlaubnis gefragt und die sei ihnen im Einklang mit den Regeln gegeben worden.
Während seiner Untersuchung fand der Ombudsmann keine Belege für einen tatsächlichen Interessenskonflikt. Er betonte jedoch, wie wichtig es für die Kommission sei, das öffentliche Vertrauen in ihre Arbeit zu erhalten und ihre Mitarbeiter vor ungerechtfertigten Verdächtigungen zu schützen. Er schlug deshalb der Kommission vor einzuräumen, dass es besser gewesen wäre, den Beamten die Ticket-Annahme nicht zu genehmigen.
Die Kommission akzeptierte den Vorschlag und informierte den Ombudsmann darüber, dass sie derzeit ihre internen Regeln zur Annahme von Geschenken aktualisiere.
Die Entscheidung des Ombudsmannes finden Sie unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/en/4356/html.bookmark
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